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Glossar · Selbständige & Gewinn§§ 242 ff. HGB, § 4 Abs. 1 EStGDefinition

Bilanz

Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag.

Das Wichtigste in Kürze

Bilanzierungspflichtige Unternehmen ermitteln ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich: Die Bilanz stellt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigen- und Fremdkapital) gegenüber. Alternative für kleinere Betriebe ist die EÜR.

Rechtsgrundlage: §§ 242 ff. HGB, § 4 Abs. 1 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Wer muss bilanzieren?

Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Nach § 141 AO greift die Pflicht auch bei Überschreiten bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen. Die Steuerbilanz leitet sich über die Maßgeblichkeit aus der Handelsbilanz ab.

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Häufige Fragen (FAQ)

Bilanz oder EÜR?

Freiberufler und kleine Gewerbetreibende dürfen die einfache EÜR nutzen; Kaufleute und größere Betriebe müssen bilanzieren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger. Gesetze im Internet.
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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