Wird ein Firmenwagen privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises anzusetzen; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer.
Elektro-Vergünstigung
Für reine E-Fahrzeuge sinkt der Ansatz auf 0,25 %, für bestimmte Hybride auf 0,5 %. Alternative bleibt das Fahrtenbuch mit exaktem Nachweis der privaten Fahrten.
| Verbrenner | 1,0 %/Monat |
|---|---|
| Plug-in-Hybrid | 0,5 %/Monat |
| Elektro | 0,25 %/Monat |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit 1-%-Regelung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich zwischen den Methoden wechseln?
Ein Wechsel ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Kalenderjahres oder bei Fahrzeugwechsel möglich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

