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Glossar · Selbständige & Gewinn§§ 140, 141 AODefinition

Buchführungspflicht

Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung ab bestimmten Grenzen.

Das Wichtigste in Kürze

Kaufleute sind handelsrechtlich buchführungspflichtig; steuerlich greift die Pflicht nach § 141 AO, wenn Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Wer nicht buchführungspflichtig ist, darf die einfache EÜR nutzen.

Rechtsgrundlage: §§ 140, 141 AO Bereich: Selbständige & Gewinn

Grenzen

Die Pflicht beginnt bei Überschreiten der gesetzlichen Umsatz- bzw. Gewinngrenze; das Finanzamt teilt den Beginn gesondert mit. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe nie allein steuerlich buchführungspflichtig.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Buchführungspflicht zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein Freiberufler bilanzieren?

Nein, Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz die EÜR verwenden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger. Gesetze im Internet.
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