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Glossar · Internationales§ 34c EStGDefinition

Doppelbesteuerung

Belastung derselben Einkünfte durch zwei Staaten.

Das Wichtigste in Kürze

Doppelbesteuerung entsteht, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte besteuern – etwa Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat. Vermieden wird sie durch Doppelbesteuerungsabkommen oder national über die Anrechnung nach § 34c EStG.

Rechtsgrundlage: § 34c EStG Bereich: Internationales

Vermeidungstechniken

Zur Verfügung stehen Freistellung (mit Progressionsvorbehalt) und Anrechnung ausländischer Steuer. Ohne DBA greift die unilaterale Anrechnung nach § 34c EStG.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Doppelbesteuerung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was, wenn es kein DBA gibt?

Dann kann die ausländische Steuer nach § 34c EStG auf die deutsche Steuer angerechnet oder abgezogen werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34c EStG – Ausländische Einkünfte. Gesetze im Internet.
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