Doppelbesteuerung entsteht, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte besteuern – etwa Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat. Vermieden wird sie durch Doppelbesteuerungsabkommen oder national über die Anrechnung nach § 34c EStG.
Vermeidungstechniken
Zur Verfügung stehen Freistellung (mit Progressionsvorbehalt) und Anrechnung ausländischer Steuer. Ohne DBA greift die unilaterale Anrechnung nach § 34c EStG.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was, wenn es kein DBA gibt?
Dann kann die ausländische Steuer nach § 34c EStG auf die deutsche Steuer angerechnet oder abgezogen werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

