Ausländische Staaten behalten auf Dividenden und Zinsen oft eine Quellensteuer ein. Nach DBA ist sie bis zu einem bestimmten Satz auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar; überschießende Beträge können im Quellenstaat erstattet werden.
Anrechnung
Depotbanken rechnen die anrechenbare Quellensteuer regelmäßig automatisch an. Für die über den DBA-Satz hinaus einbehaltene Steuer ist ein Erstattungsantrag im Ausland nötig.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Quellensteuer (ausländische) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird ausländische Quellensteuer automatisch angerechnet?
Bei inländischen Depotbanken meist ja, bis zur DBA-Höchstgrenze; darüber hinaus ist ein Erstattungsverfahren im Quellenstaat erforderlich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

