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Glossar · InternationalesArt. 23B OECD-MADefinition

Anrechnungsmethode

Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Steuer.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Anrechnungsmethode werden ausländische Einkünfte im Inland besteuert, die im Ausland gezahlte Steuer aber auf die deutsche Steuer angerechnet – höchstens bis zur Höhe der darauf entfallenden deutschen Steuer (Anrechnungshöchstbetrag).

Rechtsgrundlage: Art. 23B OECD-MA Bereich: Internationales

Höchstbetrag

Angerechnet wird nur bis zu dem Betrag, den Deutschland auf diese Einkünfte selbst erheben würde. Übersteigt die ausländische Steuer diesen Betrag, geht der Rest ins Leere. Sie ist Gegenstück zur Freistellungsmethode.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wann gilt die Anrechnungsmethode?

Wenn das einschlägige DBA sie vorsieht oder – bei fehlendem DBA – nach § 34c EStG.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 34c EStG – Ausländische Einkünfte. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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