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Glossar · InternationalesArt. 1 ff. OECD-MADefinition

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Völkerrechtlicher Vertrag zur Vermeidung doppelter Besteuerung zwischen zwei Staaten.

Das Wichtigste in Kürze

Ein DBA teilt die Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten auf, um zu verhindern, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden. Grundlage ist meist das OECD-Musterabkommen mit Regeln zu Betriebsstätte, Dividenden, Löhnen (183-Tage-Regel) usw.

Rechtsgrundlage: Art. 1 ff. OECD-MA Bereich: Internationales

Methoden der Vermeidung

Doppelbesteuerung wird über die Freistellungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) oder die Anrechnungsmethode vermieden. Welche gilt, bestimmt das jeweilige Abkommen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo finde ich das für mich geltende DBA?

Das BMF veröffentlicht eine Liste aller in Kraft befindlichen deutschen DBA; maßgeblich ist der jeweilige Vertragstext.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. BMF – Stand der Doppelbesteuerungsabkommen. Bundesministerium der Finanzen.
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