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Glossar · InternationalesArt. 23A OECD-MADefinition

Freistellungsmethode

Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Freistellungsmethode stellt der Wohnsitzstaat die im Ausland besteuerten Einkünfte frei – sie bleiben im Inland steuerfrei, werden aber über den Progressionsvorbehalt beim Steuersatz berücksichtigt.

Rechtsgrundlage: Art. 23A OECD-MA Bereich: Internationales

Progressionsvorbehalt

Die freigestellten Einkünfte erhöhen den auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatz. Alternative ist die Anrechnungsmethode; welche gilt, regelt das jeweilige DBA.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Freistellungsmethode zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind freigestellte Einkünfte wirklich steuerfrei?

Sie werden nicht direkt besteuert, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. OECD-Musterabkommen. OECD.
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