Bei der Freistellungsmethode stellt der Wohnsitzstaat die im Ausland besteuerten Einkünfte frei – sie bleiben im Inland steuerfrei, werden aber über den Progressionsvorbehalt beim Steuersatz berücksichtigt.
Progressionsvorbehalt
Die freigestellten Einkünfte erhöhen den auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatz. Alternative ist die Anrechnungsmethode; welche gilt, regelt das jeweilige DBA.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind freigestellte Einkünfte wirklich steuerfrei?
Sie werden nicht direkt besteuert, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

