Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, wird sie steuerbegünstigt – sie ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer weitgehend befreit und darf Spendenquittungen ausstellen.
Vier Sphären
Unterschieden werden ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist – oberhalb einer Freigrenze – steuerpflichtig. Mittel sind zeitnah zu verwenden.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Darf ein gemeinnütziger Verein Gewinne machen?
Ja, aber die Mittel müssen für den steuerbegünstigten Zweck verwendet werden; Gewinne dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

