Für beruflich veranlasste Fahrten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte können mit dem eigenen Pkw 0,38 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden – also für Hin- und Rückweg, anders als bei der Entfernungspauschale.
Andere Fahrzeuge
Für Motorräder gilt ein geringerer Satz. Alternativ können die tatsächlichen Fahrzeugkosten über einen individuellen Kilometersatz angesetzt werden. Die Pauschale gehört zu den Reisekosten.
| Pkw | 0,30 €/km (gefahren) |
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Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Kilometerpauschale (Dienstreise) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?
Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und erfasst die gesamte gefahrene Strecke; die Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 13. August 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

