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Glossar · Arbeitnehmer & Lohn§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStGDefinition

Kilometerpauschale (Dienstreise)

0,30 € je gefahrenem Kilometer bei beruflichen Auswärtsfahrten.

Das Wichtigste in Kürze

Für beruflich veranlasste Fahrten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte können mit dem eigenen Pkw 0,38 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden – also für Hin- und Rückweg, anders als bei der Entfernungspauschale.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG Bereich: Arbeitnehmer & Lohn

Andere Fahrzeuge

Für Motorräder gilt ein geringerer Satz. Alternativ können die tatsächlichen Fahrzeugkosten über einen individuellen Kilometersatz angesetzt werden. Die Pauschale gehört zu den Reisekosten.

Eckdaten · Kilometerpauschale (Dienstreise)
Pkw0,30 €/km (gefahren)

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Kilometerpauschale (Dienstreise) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?

Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und erfasst die gesamte gefahrene Strecke; die Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 13. August 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 9 EStG – Werbungskosten. Gesetze im Internet.
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