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Glossar · Grundlagen & System§§ 10 ff. EStGDefinition

Sonderausgaben

Bestimmte private Aufwendungen, die das Einkommen mindern.

Das Wichtigste in Kürze

Sonderausgaben sind abschließend aufgezählte Privataufwendungen, die trotz privater Natur abziehbar sind – etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsleistungen.

Rechtsgrundlage: §§ 10 ff. EStG Bereich: Grundlagen & System

Pauschbetrag

Ohne Nachweis wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt. Die meisten Positionen wirken jedoch erst durch Einzelnachweis, insbesondere die Vorsorgeaufwendungen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Sonderausgaben zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Vor allem Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten, Unterhaltsleistungen und Kinderbetreuungskosten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben. Gesetze im Internet.
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