Sonderausgaben sind abschließend aufgezählte Privataufwendungen, die trotz privater Natur abziehbar sind – etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsleistungen.
Pauschbetrag
Ohne Nachweis wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt. Die meisten Positionen wirken jedoch erst durch Einzelnachweis, insbesondere die Vorsorgeaufwendungen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Sonderausgaben zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was zählt zu den Sonderausgaben?
Vor allem Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten, Unterhaltsleistungen und Kinderbetreuungskosten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

