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Glossar · Grundlagen & System§ 35a Abs. 2 EStGDefinition

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerermäßigung von 20 % für Dienstleistungen im Haushalt, max. 4.000 € pro Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Pflegeleistungen ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Kosten – höchstens 4.000 € jährlich. Abziehbar sind Arbeits-, nicht Materialkosten.

Rechtsgrundlage: § 35a Abs. 2 EStG Bereich: Grundlagen & System

Abgrenzung

Reine Dienstleistungen fallen unter Abs. 2 (bis 4.000 €), handwerkliche Arbeiten unter Abs. 3 (bis 1.200 €). Auch Nebenkostenabrechnungen von Mietern können begünstigte Anteile enthalten.

Eckdaten · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ermäßigung20 %
Höchstbetrag4.000 €/Jahr

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Können Mieter das nutzen?

Ja, für in der Betriebskostenabrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 35a EStG. Gesetze im Internet.
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