Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Pflegeleistungen ermäßigt sich die Steuer um 20 % der Kosten – höchstens 4.000 € jährlich. Abziehbar sind Arbeits-, nicht Materialkosten.
Abgrenzung
Reine Dienstleistungen fallen unter Abs. 2 (bis 4.000 €), handwerkliche Arbeiten unter Abs. 3 (bis 1.200 €). Auch Nebenkostenabrechnungen von Mietern können begünstigte Anteile enthalten.
| Ermäßigung | 20 % |
|---|---|
| Höchstbetrag | 4.000 €/Jahr |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Haushaltsnahe Dienstleistungen zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Können Mieter das nutzen?
Ja, für in der Betriebskostenabrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

