Bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter (v. a. Grund und Boden, Gebäude) können die aufgedeckten stillen Reserven in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und auf Reinvestitionen übertragen werden – die Besteuerung wird so aufgeschoben.
Auflösung
Wird nicht fristgerecht reinvestiert, ist die Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen und zu verzinsen. Der Reinvestitionszeitraum beträgt regelmäßig vier Jahre (bei Gebäuden länger).
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit § 6b-Rücklage zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wozu dient die § 6b-Rücklage?
Sie verschiebt die Steuer auf Veräußerungsgewinne, wenn der Erlös in neue begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

