Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr dürfen nicht sofort, sondern nur anteilig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Aufwand abgezogen werden – diese planmäßige Verteilung heißt Absetzung für Abnutzung (AfA).
Methoden
Regelfall ist die lineare AfA (gleiche Jahresbeträge). Für bestimmte Zeiträume ist die degressive AfA zulässig. Bei Gebäuden gelten feste Sätze nach § 7 Abs. 4/5 EStG; für Wohngebäude wurde eine degressive Gebäude-AfA eingeführt.
Abgrenzung GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer richtet sich regelmäßig nach den amtlichen AfA-Tabellen.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Abschreibung (AfA) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann beginnt die AfA?
Mit Anschaffung oder Herstellung, genauer mit Lieferung bzw. Fertigstellung; im Anschaffungsjahr zeitanteilig (pro rata temporis).
Kann ich für eine vermietete Immobilie AfA geltend machen?
Ja, auf das Gebäude (nicht auf den Grund und Boden) als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

