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Glossar · Selbständige & Gewinn§ 16 EStGDefinition

Betriebsaufgabe

Beendigung des Betriebs mit Aufdeckung der stillen Reserven.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Betriebsaufgabe werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt. Die dabei aufgedeckten stillen Reserven bilden einen begünstigten Aufgabegewinn.

Rechtsgrundlage: § 16 EStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Begünstigung

Der Aufgabegewinn kann durch einen Freibetrag (bei Alter/Berufsunfähigkeit) und den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG begünstigt sein. Er zählt zu den außerordentlichen Einkünften.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was sind stille Reserven?

Die Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem (Teil-)Wert eines Wirtschaftsguts, die bei Aufgabe oder Verkauf besteuert wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs. Gesetze im Internet.
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