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Glossar · Erbschaft & Schenkung§ 2303 BGBDefinition

Pflichtteil

Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass trotz Enterbung.

Das Wichtigste in Kürze

Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, teils Eltern) haben auch bei Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch. Erbschaftsteuerlich entsteht die Steuer erst mit Geltendmachung.

Rechtsgrundlage: § 2303 BGB Bereich: Erbschaft & Schenkung

Steuerzeitpunkt

Der geltend gemachte Pflichtteil unterliegt beim Berechtigten der Erbschaftsteuer; beim Erben ist er als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. Solange er nicht geltend gemacht wird, entsteht keine Steuer.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Pflichtteil zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann man den Pflichtteil steuerlich gestalten?

Der Zeitpunkt der Geltendmachung bestimmt die Steuerentstehung – das eröffnet gewisse Gestaltungsspielräume.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 2303 BGB – Pflichtteil. Gesetze im Internet.
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