Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern) sind einkommensteuerfrei; für die Lieferung und Installation gilt der Umsatzsteuer-Nullsteuersatz von 0 %. Das entlastet Betreiber deutlich.
Grenzen
Die Ertragsteuerbefreiung greift bis 30 kWp (Einfamilienhaus/Gewerbe) bzw. 15 kWp je Einheit (Mehrfamilienhaus), gedeckelt auf 100 kWp je Steuerpflichtigen. Der Nullsteuersatz erspart die Vorfinanzierung der Vorsteuer.
| Ertragsteuer | 0 € bis 30 kWp |
|---|---|
| Umsatzsteuer auf Anlage | 0 % |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Photovoltaik (Nullsteuersatz) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für begünstigte Anlagen unter den Grenzen des § 3 Nr. 72 EStG nicht – die Einnahmen sind einkommensteuerfrei.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

