SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Selbständige & Gewinn§ 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStGDefinition

Photovoltaik (Nullsteuersatz)

Steuerbegünstigung für kleine Photovoltaikanlagen: Ertragsteuerbefreiung und 0 % USt.

Das Wichtigste in Kürze

Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern) sind einkommensteuerfrei; für die Lieferung und Installation gilt der Umsatzsteuer-Nullsteuersatz von 0 %. Das entlastet Betreiber deutlich.

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 72 EStG, § 12 Abs. 3 UStG Bereich: Selbständige & Gewinn

Grenzen

Die Ertragsteuerbefreiung greift bis 30 kWp (Einfamilienhaus/Gewerbe) bzw. 15 kWp je Einheit (Mehrfamilienhaus), gedeckelt auf 100 kWp je Steuerpflichtigen. Der Nullsteuersatz erspart die Vorfinanzierung der Vorsteuer.

Eckdaten · Photovoltaik (Nullsteuersatz)
Ertragsteuer0 € bis 30 kWp
Umsatzsteuer auf Anlage0 %

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Photovoltaik (Nullsteuersatz) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Für begünstigte Anlagen unter den Grenzen des § 3 Nr. 72 EStG nicht – die Einnahmen sind einkommensteuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 3 Nr. 72 EStG. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Photovoltaik (Nullsteuersatz)?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert