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Glossar · Familie & Kinder§ 33b Abs. 6 EStGDefinition

Pflege-Pauschbetrag

Pauschale für die unentgeltliche Pflege einer nahestehenden Person.

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegt, kann einen nach Pflegegrad gestaffelten Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen – ohne Einzelnachweis.

Rechtsgrundlage: § 33b Abs. 6 EStG Bereich: Familie & Kinder

Höhe nach Pflegegrad

Der Pauschbetrag beträgt 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (Pflegegrad 3) und 1.800 € (Pflegegrad 4/5 oder Hilflosigkeit). Voraussetzung ist, dass keine Einnahmen für die Pflege bezogen werden.

Eckdaten · Pflege-Pauschbetrag
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4/51.800 €

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Pflege-Pauschbetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich Geld für die Pflege bekommen?

Nein, der Pauschbetrag setzt unentgeltliche Pflege voraus; weitergeleitetes Pflegegeld des Pflegebedürftigen ist unschädlich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 33b EStG. Gesetze im Internet.
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