Wer eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegt, kann einen nach Pflegegrad gestaffelten Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen – ohne Einzelnachweis.
Höhe nach Pflegegrad
Der Pauschbetrag beträgt 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (Pflegegrad 3) und 1.800 € (Pflegegrad 4/5 oder Hilflosigkeit). Voraussetzung ist, dass keine Einnahmen für die Pflege bezogen werden.
| Pflegegrad 2 | 600 € |
|---|---|
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4/5 | 1.800 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Pflege-Pauschbetrag zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich Geld für die Pflege bekommen?
Nein, der Pauschbetrag setzt unentgeltliche Pflege voraus; weitergeleitetes Pflegegeld des Pflegebedürftigen ist unschädlich.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

