Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind unter Voraussetzungen steuerfrei. Der Erwerber versteuert stattdessen einen innergemeinschaftlichen Erwerb (Steuerschuldumkehr-ähnlich).
Nachweispflichten
Erforderlich sind die gültige USt-IdNr. des Abnehmers, der Belegnachweis (z. B. Gelangensbestätigung) und die Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung. Fehlt ein Nachweis, droht die Steuerpflicht.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Gelangensbestätigung?
Ein Beleg, mit dem der Abnehmer den Warentransport in den anderen EU-Staat bestätigt – zentraler Nachweis der Steuerfreiheit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

