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Glossar · Umsatzsteuer§ 4 Nr. 1b, § 6a UStGDefinition

Innergemeinschaftliche Lieferung

Steuerfreie Warenlieferung an Unternehmer in einem anderen EU-Staat.

Das Wichtigste in Kürze

Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten sind unter Voraussetzungen steuerfrei. Der Erwerber versteuert stattdessen einen innergemeinschaftlichen Erwerb (Steuerschuldumkehr-ähnlich).

Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 1b, § 6a UStG Bereich: Umsatzsteuer

Nachweispflichten

Erforderlich sind die gültige USt-IdNr. des Abnehmers, der Belegnachweis (z. B. Gelangensbestätigung) und die Erfassung in der Zusammenfassenden Meldung. Fehlt ein Nachweis, droht die Steuerpflicht.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die Gelangensbestätigung?

Ein Beleg, mit dem der Abnehmer den Warentransport in den anderen EU-Staat bestätigt – zentraler Nachweis der Steuerfreiheit.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 6a UStG – Innergemeinschaftliche Lieferung. Gesetze im Internet.
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