Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen des Arbeitgebers in einen Sparvertrag (z. B. Fondssparplan, Bausparvertrag). Bei niedrigem Einkommen kommt die staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzu.
Arbeitnehmersparzulage
Die Sparzulage wird nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen gewährt und über die Steuererklärung (Anlage VL) beantragt. VL sind steuer- und sozialabgabenpflichtiger Arbeitslohn.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Sind VL steuerfrei?
Nein, die vermögenswirksamen Leistungen selbst sind steuerpflichtiger Arbeitslohn; steuerlich gefördert wird über die Arbeitnehmersparzulage.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

