Bei beruflich bedingter Abwesenheit werden Verpflegungspauschalen gewährt: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € bei ganztägiger Abwesenheit (24 Stunden) im Inland; für An- und Abreisetage jeweils 14 €.
Kürzung bei Mahlzeiten
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, werden die Pauschalen gekürzt (Frühstück 20 %, Mittag-/Abendessen je 40 % der Tagespauschale). Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Sätze.
| >8 Std. | 14 € |
|---|---|
| 24 Std. | 28 € |
| An-/Abreise | 14 € |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange gibt es Verpflegungspauschalen?
Bei längerer Tätigkeit an derselben auswärtigen Stelle höchstens drei Monate (Dreimonatsfrist).
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

