Ändert sich innerhalb eines Berichtigungszeitraums die für den Vorsteuerabzug maßgebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (z. B. von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung), ist die Vorsteuer anteilig zu berichtigen.
Berichtigungszeitraum
Er beträgt fünf Jahre bei beweglichen und zehn Jahre bei Grundstücken. Für jedes Jahr der Nutzungsänderung wird ein Bruchteil der ursprünglichen Vorsteuer korrigiert – zugunsten oder zulasten des Unternehmers.
| Grundstücke | 10 Jahre |
|---|---|
| bewegliche WG | 5 Jahre |
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wann muss ich Vorsteuer berichtigen?
Wenn sich die Verwendung eines Investitionsguts innerhalb des Berichtigungszeitraums wesentlich ändert.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

