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Glossar · Umsatzsteuer§ 15a UStGDefinition

Vorsteuerberichtigung

Korrektur des Vorsteuerabzugs bei geänderter Nutzung von Wirtschaftsgütern.

Das Wichtigste in Kürze

Ändert sich innerhalb eines Berichtigungszeitraums die für den Vorsteuerabzug maßgebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (z. B. von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung), ist die Vorsteuer anteilig zu berichtigen.

Rechtsgrundlage: § 15a UStG Bereich: Umsatzsteuer

Berichtigungszeitraum

Er beträgt fünf Jahre bei beweglichen und zehn Jahre bei Grundstücken. Für jedes Jahr der Nutzungsänderung wird ein Bruchteil der ursprünglichen Vorsteuer korrigiert – zugunsten oder zulasten des Unternehmers.

Eckdaten · Vorsteuerberichtigung
Grundstücke10 Jahre
bewegliche WG5 Jahre

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss ich Vorsteuer berichtigen?

Wenn sich die Verwendung eines Investitionsguts innerhalb des Berichtigungszeitraums wesentlich ändert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 15a UStG – Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Gesetze im Internet.
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