Zu dieser Einkunftsart zählen Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Verpachtung von Rechten. Der steuerpflichtige Überschuss ergibt sich aus Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten.
Werbungskosten
Abziehbar sind u. a. Gebäude-AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand und Verwaltungskosten. Bei dauerhaften Verlusten prüft das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Vermietung und Verpachtung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Verluste aus Vermietung verrechnen?
Ja, sofern eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht; sonst wird von steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei ausgegangen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

