Im Steuerrecht kommt es oft auf den wirtschaftlichen Gehalt eines Vorgangs an, nicht auf die zivilrechtliche Form. Dazu gehören die Zurechnung nach wirtschaftlichem Eigentum (§ 39) und das Verbot des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42).
Anwendung
Scheingeschäfte (§ 41) sind unbeachtlich; missbräuchliche Gestaltungen (§ 42) werden so besteuert, wie es der angemessenen Gestaltung entspricht. Damit sichert die AO die Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Wirtschaftliche Betrachtungsweise zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet das praktisch?
Das Finanzamt sieht auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt – rein formale Konstruktionen ohne Substanz werden nicht anerkannt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

