Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die allein der Steuerumgehung dient und keinen wirtschaftlichen Grund hat. Dann entsteht die Steuer so, wie sie bei angemessener Gestaltung angefallen wäre.
Abgrenzung zur legalen Gestaltung
Steueroptimierung ist erlaubt – Steuerpflichtige dürfen den steuergünstigsten Weg wählen. Missbräuchlich wird es erst, wenn außersteuerliche Gründe fehlen und die Gestaltung künstlich ist.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Gestaltungsmissbrauch zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Steuersparen erlaubt?
Ja, die Wahl der günstigsten legalen Gestaltung ist zulässig; unzulässig sind nur missbräuchliche, wirtschaftlich sinnlose Konstruktionen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

