SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§ 42 AODefinition

Gestaltungsmissbrauch

Unangemessene rechtliche Gestaltung allein zur Steuerersparnis.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die allein der Steuerumgehung dient und keinen wirtschaftlichen Grund hat. Dann entsteht die Steuer so, wie sie bei angemessener Gestaltung angefallen wäre.

Rechtsgrundlage: § 42 AO Bereich: Verfahren & AO

Abgrenzung zur legalen Gestaltung

Steueroptimierung ist erlaubt – Steuerpflichtige dürfen den steuergünstigsten Weg wählen. Missbräuchlich wird es erst, wenn außersteuerliche Gründe fehlen und die Gestaltung künstlich ist.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Gestaltungsmissbrauch zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Steuersparen erlaubt?

Ja, die Wahl der günstigsten legalen Gestaltung ist zulässig; unzulässig sind nur missbräuchliche, wirtschaftlich sinnlose Konstruktionen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Gestaltungsmissbrauch?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert