SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Unternehmen & Körperschaft§ 1 AStG, § 8 KStGDefinition

Fremdvergleich (Arm's-Length)

Maßstab, ob Verträge zwischen Nahestehenden wie unter Fremden gestaltet sind.

Das Wichtigste in Kürze

Der Fremdvergleichsgrundsatz prüft, ob Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen oder verbundenen Unternehmen zu Bedingungen erfolgen, die auch fremde Dritte vereinbart hätten. Er ist Maßstab bei der vGA und bei Verrechnungspreisen.

Rechtsgrundlage: § 1 AStG, § 8 KStG Bereich: Unternehmen & Körperschaft

Verrechnungspreise

Bei grenzüberschreitenden Konzernlieferungen verlangt § 1 AStG fremdübliche Verrechnungspreise; Abweichungen werden korrigiert. Auch Verträge zwischen Angehörigen müssen fremdüblich und tatsächlich durchgeführt sein.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Fremdvergleich (Arm's-Length) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Warum ist der Fremdvergleich wichtig?

Er verhindert Gewinnverlagerungen und verdeckte Zuwendungen durch unangemessene Konditionen zwischen Nahestehenden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 1 AStG – Berichtigung von Einkünften. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Fremdvergleich (Arm's-Length)?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert