Der Fremdvergleichsgrundsatz prüft, ob Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen oder verbundenen Unternehmen zu Bedingungen erfolgen, die auch fremde Dritte vereinbart hätten. Er ist Maßstab bei der vGA und bei Verrechnungspreisen.
Verrechnungspreise
Bei grenzüberschreitenden Konzernlieferungen verlangt § 1 AStG fremdübliche Verrechnungspreise; Abweichungen werden korrigiert. Auch Verträge zwischen Angehörigen müssen fremdüblich und tatsächlich durchgeführt sein.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Fremdvergleich (Arm's-Length) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum ist der Fremdvergleich wichtig?
Er verhindert Gewinnverlagerungen und verdeckte Zuwendungen durch unangemessene Konditionen zwischen Nahestehenden.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

