Ein Wirtschaftsgut wird steuerlich nicht immer dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, sondern dem wirtschaftlichen Eigentümer – wer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den Eigentümer dauerhaft von der Einwirkung ausschließen kann.
Typische Fälle
Bedeutsam bei Leasing, Sicherungsübereignung, Treuhand oder Kauf unter Eigentumsvorbehalt. Wer die Chancen und Risiken trägt, dem wird das Wirtschaftsgut zugerechnet – mit Folgen für AfA und Zurechnung der Einkünfte.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Wirtschaftliches Eigentum zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wem gehört ein Leasinggegenstand steuerlich?
Je nach Vertragsgestaltung dem Leasinggeber oder -nehmer – maßgeblich ist das wirtschaftliche Eigentum, nicht die zivilrechtliche Form.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

