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Glossar · Verfahren & AOAODefinition

Abgabenordnung (AO)

Das „Grundgesetz des Steuerrechts“ mit den allgemeinen Verfahrens- und Verwaltungsregeln.

Das Wichtigste in Kürze

Die Abgabenordnung bündelt die für nahezu alle Steuerarten geltenden Verfahrensvorschriften – von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis zu Fristen, Rechtsbehelfen und Vollstreckung. Sie ist damit die zentrale Klammer des deutschen Steuerrechts.

Rechtsgrundlage: AO Bereich: Verfahren & AO

Aufbau und Funktion

Die AO regelt nicht, welche Steuer in welcher Höhe entsteht (das leisten Einzelsteuergesetze wie EStG oder UStG), sondern wie Steuern festgesetzt, erhoben und durchgesetzt werden. Sie enthält u. a. Vorschriften zur Festsetzungsverjährung, zur Änderung von Bescheiden und zum Einspruchsverfahren.

Bedeutung in der Praxis

Wer einen Steuerbescheid prüft oder anficht, argumentiert regelmäßig mit AO-Normen – etwa § 173 AO (neue Tatsachen) oder § 164 AO (Vorbehalt der Nachprüfung). Die AO gilt subsidiär, soweit Einzelsteuergesetze keine abweichenden Regelungen treffen.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Abgabenordnung (AO) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Für welche Steuern gilt die AO?

Grundsätzlich für alle bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, sowie sinngemäß für viele weitere Abgaben.

Was ist der Unterschied zwischen AO und EStG?

Das EStG bestimmt die materielle Steuerpflicht (Einkünfte, Tarif). Die AO regelt das Verfahren – wie festgesetzt, geändert und vollstreckt wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. Abgabenordnung (AO) – Volltext. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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