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Glossar · Erbschaft & Schenkung§ 5 ErbStGDefinition

Zugewinnausgleich (steuerfrei)

Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs unter Ehegatten.

Das Wichtigste in Kürze

Endet die Zugewinngemeinschaft (durch Tod oder Scheidung), bleibt der Ausgleich des Zugewinns erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Das eröffnet Gestaltungsspielräume bei der Vermögensübertragung unter Ehegatten.

Rechtsgrundlage: § 5 ErbStG Bereich: Erbschaft & Schenkung

Güterstandsschaukel

Durch Beendigung und Neubegründung des Güterstands (Güterstandsschaukel) kann Vermögen steuerfrei zwischen Ehegatten verschoben werden – ein anerkanntes Gestaltungsinstrument.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Zugewinnausgleich (steuerfrei) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Güterstandsschaukel zulässig?

Ja, sie ist von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt und kein Gestaltungsmissbrauch, sofern tatsächlich durchgeführt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 5 ErbStG – Zugewinngemeinschaft. Gesetze im Internet.
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