Endet die Zugewinngemeinschaft (durch Tod oder Scheidung), bleibt der Ausgleich des Zugewinns erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Das eröffnet Gestaltungsspielräume bei der Vermögensübertragung unter Ehegatten.
Güterstandsschaukel
Durch Beendigung und Neubegründung des Güterstands (Güterstandsschaukel) kann Vermögen steuerfrei zwischen Ehegatten verschoben werden – ein anerkanntes Gestaltungsinstrument.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Zugewinnausgleich (steuerfrei) zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Güterstandsschaukel zulässig?
Ja, sie ist von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt und kein Gestaltungsmissbrauch, sofern tatsächlich durchgeführt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

