Freigabe der Tätigkeit beantragen
Die Freigabe ist eine Erklärung des Verwalters – überzeugen musst du ihn mit Zahlen. Dieses Schreiben verbindet die Bitte um Freigabe mit Ertragsplanung und einem konkreten Zahlungsangebot an die Masse.
Ihr Musterschreiben
Trage Verwalter, Aktenzeichen und die Zahlen deiner Tätigkeit ein. Ein konkretes Zahlungsangebot nach § 295a InsO erhöht die Erfolgsaussicht deutlich – nutze dafür unseren Massezahlungs-Rechner.
Die Freigabe erfolgt durch Erklärung des Verwalters gegenüber dem Schuldner und ist dem Gericht anzuzeigen. Die Gläubigerversammlung kann eine abweichende Entscheidung herbeiführen.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Was den Verwalter überzeugt
Der Verwalter fragt: Bringt die Freigabe der Masse mehr als die Abwicklung? Überzeuge mit drei Punkten: tragfähige Kalkulation (Umsatz minus Kosten), verlässliche Zahlungen nach § 295a InsO und Risikofreiheit für die Masse – Neuverbindlichkeiten treffen ausschließlich dich.
Sinnvoll ist außerdem eine Nutzungsvereinbarung für Betriebsmittel, die zur Masse gehören: Werkzeug, Fahrzeug, Software. Kläre Entgelt und Haftung schriftlich, sonst entsteht Streit über verdeckte Masseentnahmen.
Folgen der Freigabe
Nach der Freigabe handelst du im eigenen Namen: eigene Rechnungen, eigenes Konto, eigene Steuern. Die Einkommensteuer auf freigegebene Einkünfte ist keine Masseverbindlichkeit – beantrage eigene Vorauszahlungen. Und: Zahlungen nach § 295a InsO gehören zu den Obliegenheiten; Verzug gefährdet die Restschuldbefreiung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer erklärt die Freigabe?
Der Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner; die Erklärung ist dem Gericht anzuzeigen.
Wie hoch ist die Zahlung an die Masse?
Der pfändbare Anteil eines fiktiven Angestelltengehalts in vergleichbarer Stellung (§ 295a InsO).
Darf ich Betriebsmittel der Masse nutzen?
Nur mit Vereinbarung. Kläre Entgelt, Umfang und Haftung schriftlich.
Kann die Freigabe widerrufen werden?
Die Gläubigerversammlung kann eine abweichende Entscheidung herbeiführen; mit Verfahrensaufhebung endet die Freigabe.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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