SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Musterschreiben

Umwandlung in ein P-Konto verlangen

Die Bank muss dein Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln – binnen vier Geschäftstagen und ohne Zusatzgebühr. Dieses Schreiben stellt das Verlangen klar und fristgerecht.

§§ 899 ff. ZPO 4 Geschäftstage gebührenfrei

Ihr Musterschreiben

Trage Bank, Kontonummer und – falls vorhanden – das Datum der Pfändungszustellung ein. Wird die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen nach Zustellung verlangt, wirkt der Schutz rückwirkend zum Monatsbeginn.

Absender
Bank & Konto
Ort, Datum
Vorschau · Ihr Schreiben (Live)
Vor dem Absenden prüfen

Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig. Ein Gemeinschaftskonto muss vorher in Einzelkonten geteilt werden. Erhöhungsbeträge wirken erst mit Bescheinigung.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Nach der Umwandlung: Bescheinigung

Mit der Umwandlung ist nur der Grundfreibetrag automatisch geschützt. Für Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen brauchst du eine Bescheinigung nach § 903 ZPO – von Arbeitgeber, Familienkasse, Leistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatung.

Reiche sie sofort nach: Ohne Nachweis führt die Bank alles über dem Grundfreibetrag am Monatsende ab. Für einmalige Sonderfälle – etwa eine größere Steuererstattung – kann das Vollstreckungsgericht einen höheren Betrag freigeben.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf die Bank die Umwandlung ablehnen?

Nein. Der Anspruch ist gesetzlich; Zusatzgebühren sind unzulässig.

Wie schnell muss die Bank umsetzen?

Innerhalb von vier Geschäftstagen.

Wirkt der Schutz rückwirkend?

Ja, zum Monatsbeginn, wenn du die Umwandlung binnen vier Geschäftstagen nach Zustellung der Pfändung verlangst.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein, pro Person ist nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.

  1. § 899 ZPO – Pfändungsschutzkonto. Gesetze im Internet.
  2. § 903 ZPO – Bescheinigung. Gesetze im Internet.
  3. § 902 ZPO – Erhöhungsbeträge. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.

Kontakt

Formulierung unsicher?

Schildere uns kurz den Fall – wir sagen dir, welche Angaben in das Schreiben gehören, an wen es geht und welche Frist läuft. Kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Danke – deine Nachricht ist eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Schuldenfrei werden

Sag SteuerNest, welches Schreiben du brauchst.

Der KI-Assistent nennt Adressat, Frist und die passenden Vorlagen.

Kopiert