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Ratgeber · Erben & VererbenEU-ErbVO§ 21 ErbStG2026

Erben mit Auslandsbezug

Ferienhaus im Ausland, ausländischer Wohnsitz, grenzüberschreitender Nachlass: Dieser Ratgeber ordnet anwendbares Erbrecht (EU-ErbVO) und Erbschaftsteuer inklusive Anrechnung nach § 21 ErbStG.

AuslandsvermögenDer letzte gewöhnliche Aufenthalt bestimmt das Erbrecht.

Ferienhaus in Spanien, Depot in der Schweiz, Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit – Auslandsbezug macht das Erben komplex. Es stellen sich Fragen nach anwendbarem Erbrecht und drohender Doppelbesteuerung. Dieser Ratgeber ordnet die Grundzüge.

Das Wichtigste in Kürze

Welches Erbrecht gilt, richtet sich seit 2015 nach der EU-Erbrechtsverordnung: maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Steuerlich gilt bei Inländern das Weltvermögensprinzip (§ 2 ErbStG) – ausländisches Vermögen ist mit zu erfassen. Eine ausländische Erbschaftsteuer kann angerechnet werden (§ 21 ErbStG).

Welches Erbrecht gilt? (EU-ErbVO)

Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an – nicht an die Staatsangehörigkeit. Wer im Ausland lebt, unterliegt dortigem Erbrecht, sofern er nicht per Rechtswahl das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat. Das Europäische Nachlasszeugnis weist die Erbenstellung EU-weit nach.

Erbschaftsteuer bei Auslandsbezug

Ist der Erblasser oder der Erwerber Inländer, unterliegt der gesamte Erwerb – auch das Auslandsvermögen – der deutschen Erbschaftsteuer (§ 2 Abs. 1 ErbStG, unbeschränkte Steuerpflicht). Erhebt auch der ausländische Staat Erbschaftsteuer, droht Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerung vermeiden

  • DBA: Nur mit wenigen Staaten (u. a. USA, Frankreich, Schweiz, Dänemark, Schweden, Griechenland) bestehen Erbschaftsteuer-Abkommen.
  • Anrechnung (§ 21 ErbStG): Ohne DBA wird die ausländische Steuer auf das dortige Vermögen auf die deutsche Steuer angerechnet – begrenzt auf den deutschen Steueranteil.
  • Fristen: Die Anrechnung setzt die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer voraus.

Rechtsprechung

EuGH C-181/12 (Welte)
Freibeträge für Gebietsfremde

Der EuGH beanstandete die frühere Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger bei den Freibeträgen; seither können auch Gebietsfremde auf Antrag die vollen Freibeträge erhalten (§ 2 Abs. 3 ErbStG a.F. / Nachfolgeregelung).

Häufige Fragen (FAQ)

Welches Erbrecht gilt bei Auslandswohnsitz?

Nach der EU-ErbVO das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts – es sei denn, der Erblasser hat das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt.

Muss ich Auslandsvermögen in Deutschland versteuern?

Ja, bei unbeschränkter Steuerpflicht (Inländer) gilt das Weltvermögensprinzip – auch ausländische Immobilien und Konten (§ 2 ErbStG).

Wie vermeide ich Doppelbesteuerung?

Über ein DBA (nur mit wenigen Staaten) oder die Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 21 ErbStG, begrenzt auf den deutschen Steueranteil.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Ein EU-weit anerkannter Nachweis der Erbenstellung, der die Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug erleichtert.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 2 ErbStG – Persönliche Steuerpflicht (Weltvermögen). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 21 ErbStG – Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer. Gesetze im Internet.
  3. Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – EU-Erbrechtsverordnung. EUR-Lex, Amtsblatt der EU.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuer- und Erbrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuer- oder Erbrecht) oder Notar.

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