Ferienhaus in Spanien, Depot in der Schweiz, Erblasser mit ausländischer Staatsangehörigkeit – Auslandsbezug macht das Erben komplex. Es stellen sich Fragen nach anwendbarem Erbrecht und drohender Doppelbesteuerung. Dieser Ratgeber ordnet die Grundzüge.
Welches Erbrecht gilt, richtet sich seit 2015 nach der EU-Erbrechtsverordnung: maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Steuerlich gilt bei Inländern das Weltvermögensprinzip (§ 2 ErbStG) – ausländisches Vermögen ist mit zu erfassen. Eine ausländische Erbschaftsteuer kann angerechnet werden (§ 21 ErbStG).
Welches Erbrecht gilt? (EU-ErbVO)
Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an – nicht an die Staatsangehörigkeit. Wer im Ausland lebt, unterliegt dortigem Erbrecht, sofern er nicht per Rechtswahl das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat. Das Europäische Nachlasszeugnis weist die Erbenstellung EU-weit nach.
Erbschaftsteuer bei Auslandsbezug
Ist der Erblasser oder der Erwerber Inländer, unterliegt der gesamte Erwerb – auch das Auslandsvermögen – der deutschen Erbschaftsteuer (§ 2 Abs. 1 ErbStG, unbeschränkte Steuerpflicht). Erhebt auch der ausländische Staat Erbschaftsteuer, droht Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerung vermeiden
- DBA: Nur mit wenigen Staaten (u. a. USA, Frankreich, Schweiz, Dänemark, Schweden, Griechenland) bestehen Erbschaftsteuer-Abkommen.
- Anrechnung (§ 21 ErbStG): Ohne DBA wird die ausländische Steuer auf das dortige Vermögen auf die deutsche Steuer angerechnet – begrenzt auf den deutschen Steueranteil.
- Fristen: Die Anrechnung setzt die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer voraus.
Rechtsprechung
Der EuGH beanstandete die frühere Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger bei den Freibeträgen; seither können auch Gebietsfremde auf Antrag die vollen Freibeträge erhalten (§ 2 Abs. 3 ErbStG a.F. / Nachfolgeregelung).
Häufige Fragen (FAQ)
Welches Erbrecht gilt bei Auslandswohnsitz?
Nach der EU-ErbVO das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts – es sei denn, der Erblasser hat das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt.
Muss ich Auslandsvermögen in Deutschland versteuern?
Ja, bei unbeschränkter Steuerpflicht (Inländer) gilt das Weltvermögensprinzip – auch ausländische Immobilien und Konten (§ 2 ErbStG).
Wie vermeide ich Doppelbesteuerung?
Über ein DBA (nur mit wenigen Staaten) oder die Anrechnung der ausländischen Steuer nach § 21 ErbStG, begrenzt auf den deutschen Steueranteil.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Ein EU-weit anerkannter Nachweis der Erbenstellung, der die Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug erleichtert.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.


