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Fachbeitrag · Abkommens- und EuroparechtFZAWächtlerI R 35/202026

Schweiz: die Stundung, die im Gesetz nicht steht

Der Wegzug in die Schweiz war jahrelang der teuerste Weg – bis der EuGH und der BFH entschieden, dass die sofortige Erhebung der Wegzugsteuer gegen das Freizügigkeitsabkommen verstößt. Was daraus für Wegzüge ab 2022 folgt, entscheidet über sechsstellige Beträge.

Unternehmer prüft Unterlagen zum Wegzug in die SchweizDie Rechtsprechung wirkt nur, wenn der Antrag gestellt und der Bescheid offengehalten wird.

Die Schweiz ist Drittstaat – aber kein gewöhnlicher. Über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gelten Diskriminierungsverbote, die der EuGH auf die deutsche Wegzugsteuer angewandt hat.

Zuletzt fachlich geprüft am 26. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der EuGH hat 2019 in der Sache Wächtler entschieden, dass die sofortige Erhebung der Wegzugsteuer bei einem Umzug in die Schweiz die vom Freizügigkeitsabkommen geschützte Niederlassung als Selbständiger beschränkt. Der BFH hat daraus 2023 gefolgert, dass die Steuer dauerhaft und zinslos zu stunden ist; zulässig ist allenfalls eine Sicherheitsleistung. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten und sodann zu stunden. Das BMF hat mit Schreiben vom 2. Juni 2025 die Behandlung der Altfälle bis zum 31. Dezember 2021 geregelt. Für Wegzüge ab 2022 sieht das Gesetz nur Raten vor – die Praxis beantragt die Stundung unter Berufung auf die Rechtsprechung und hält den Bescheid offen.

Warum die Schweiz anders behandelt wird

Für Drittstaaten gilt regelmäßig nur die Kapitalverkehrsfreiheit; die Niederlassungsfreiheit greift nicht. Zwischen der EU und der Schweiz besteht jedoch das Freizügigkeitsabkommen (FZA), das Selbständigen und Arbeitnehmern ein Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sowie Gleichbehandlung gewährt. Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Wegzugsteuer diese Rechte beschränkt, wenn sie den Wegziehenden mit einer sofortigen Zahlungspflicht belastet, während der Inlandsumzug keine Belastung auslöst.

EuGH, Urteil vom 26.02.2019
C-581/17 – Wächtler
Liquiditätsnachteil ist Diskriminierung

Die unmittelbare Einziehung der Steuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen beim Wegzug in die Schweiz stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der durch das FZA gewährleisteten Rechte dar; verhältnismäßig wäre allein eine Erhebung, die den Liquiditätsnachteil vermeidet.

BFH, Urteil vom 06.09.2023
I R 35/20
Dauerhafte, zinslose Stundung – notfalls gegen Sicherheit

Das nationale Recht ist abkommenskonform auszulegen: Die festgesetzte Wegzugsteuer ist dauerhaft und zinslos zu stunden; die Stundung darf allenfalls von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Auch eine Ratenzahlung begründet einen Liquiditätsnachteil gegenüber dem Inlandsfall. Bereits entrichtete Steuer ist zu erstatten und sodann zu stunden.

Altfälle: Wegzüge bis zum 31. Dezember 2021

Für Wegzüge unter der alten Fassung gilt das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025. Es setzt die Rechtsprechung um und benennt die Voraussetzungen, unter denen die Finanzämter eine Stundung gewähren: unter anderem Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz, Verwirklichung eines Wegzugstatbestands vor dem 1. Januar 2022, Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes des FZA – etwa bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz – und eine der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht vergleichbare Besteuerung in der Schweiz.

  • Prüfen Sie alte Bescheide: Wer ab 2011 in die Schweiz gezogen ist und gezahlt hat, kann Erstattung und Stundung beantragen, soweit die Bescheide verfahrensrechtlich noch änderbar sind.
  • Widerruf der Stundung: Für Altfälle wurden die Widerrufsmöglichkeiten nachträglich ausgeweitet – Ausschüttungen und Einlagenrückgewähr können die Stundung beenden. Der BFH hat dieser „faktischen Ausschüttungssperre“ die Grundlage teilweise entzogen; die Frage bleibt streitig.
  • Verfahrensrecht schlägt materielles Recht: Ohne offenen Bescheid oder Änderungsnorm hilft die günstigste Rechtsprechung nicht. Prüfen Sie §§ 164, 165, 172 ff. AO.

Wegzüge ab 2022: Antragstaktik in drei Stufen

  1. Erklären und festsetzen lassen: Der fiktive Gewinn ist zu erklären; die Festsetzung selbst ist nach der Rechtsprechung zulässig.
  2. Hauptantrag Stundung: Antrag auf dauerhafte, zinslose Stundung analog § 6 Abs. 4 AStG in unionsrechts- bzw. abkommenskonformer Auslegung, hilfsweise nach § 222 AO; Sicherheitsleistung anbieten.
  3. Hilfsantrag Raten: Erhebung in sieben Jahresraten nach § 6 Abs. 4 AStG, damit keine Vollstreckung droht.
  4. Bescheid offenhalten: Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, soweit ein einschlägiges Verfahren benannt werden kann.
  5. Dokumentieren: Erwerbstätigkeit in der Schweiz, Ansässigkeitsbescheinigung, Nachweis der schweizerischen Besteuerung.
  6. Mitteilungspflichten einhalten: § 6 Abs. 5 AStG gilt unabhängig davon, ob gestundet oder in Raten gezahlt wird.
Keine Selbstverwaltung der Rechtslage

Die Finanzverwaltung wendet die Stundungsrechtsprechung für Wegzüge ab 2022 nicht automatisch an. Wer nur die Raten beantragt und den Bescheid bestandskräftig werden lässt, verliert die Chance auf die Stundung endgültig. Fristen sind hier alles.

Die Schweizer Seite: Ansässigkeit, Aufwandbesteuerung, Grenzgänger

Die Schweiz erhebt auf privaten Kapitalgewinnen grundsätzlich keine Steuer – der Hauptgrund für die deutsche Wegzugsbesteuerung. Steuerlich relevant sind stattdessen Einkommens- und Vermögenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde; die Belastung variiert kantonal erheblich.

  • Aufwandbesteuerung („Pauschalbesteuerung“): für Zuziehende ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz möglich, mit kantonal festgelegten Mindestbemessungsgrundlagen. Achtung: Eine solche Vorzugsbesteuerung kann § 2 AStG auslösen – und sie schließt eine Erwerbstätigkeit aus, auf die die FZA-Argumentation gerade gestützt wird.
  • DBA Deutschland–Schweiz: enthält Sonderregelungen, unter anderem eine überdachende Besteuerung für Wegzügler in bestimmten Konstellationen sowie besondere Grenzgängerregeln. Der Abkommenstext ist vor jeder Entscheidung zu prüfen.
  • Vermögenssteuer: jährlich auf das Nettovermögen – bei großen Beteiligungen ein relevanter Faktor, den die deutsche Vergleichsrechnung häufig übersieht.
  • Erbrecht und Erbschaftsteuer: kantonal unterschiedlich; Nachkommen sind vielfach befreit. Für deutsche Staatsangehörige gilt gleichwohl die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG.

Wegzug in die Schweiz – Checkliste

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Wegzug in die Schweiz – Checkliste

7 Punkte · Rechtsstand 2026
  • FZA-Anknüpfung dokumentiertErwerbstätigkeit oder Niederlassung als Selbständiger.
  • Stundungsantrag gestelltHaupt- und Hilfsantrag mit Sicherheitsangebot.
  • Bescheid offengehaltenEinspruch, AdV, Ruhen des Verfahrens.
  • Schweizer Besteuerung belegtAnsässigkeitsbescheinigung, Steuerveranlagung.
  • § 2 AStG geprüftAufwandbesteuerung als Vorzugsbesteuerung?
  • Kanton gewähltEinkommens- und Vermögenssteuer verglichen.
  • Mitteilungspflicht terminiert§ 6 Abs. 5 AStG jährlich.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich die Wegzugsteuer bei einem Umzug in die Schweiz sofort zahlen?

Nach dem Gesetzeswortlaut für Wegzüge ab 2022 ja, mit der Möglichkeit von sieben Jahresraten. Nach der Rechtsprechung des BFH (I R 35/20) ist eine dauerhafte zinslose Stundung geboten; der Antrag muss aber gestellt und der Bescheid offengehalten werden.

Gilt die Wächtler-Rechtsprechung auch für Wegzüge ab 2022?

Der BFH hat zur alten Fassung entschieden, die Begründung ist aber auf die Neufassung übertragbar und wird in der Praxis so vertreten. Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung zur Neufassung liegt nicht vor.

Was regelt das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2025?

Es gibt der Finanzverwaltung Vorgaben für die Behandlung von Altfällen – Wegzüge bis zum 31. Dezember 2021 – im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens, einschließlich der Voraussetzungen der Stundung.

Wird eine Sicherheitsleistung verlangt?

Sie ist nach der Rechtsprechung zulässig. In Betracht kommen Bankbürgschaft, Verpfändung der Anteile oder Grundschuld; die Anforderungen sollten frühzeitig abgestimmt werden.

Besteuert die Schweiz meinen späteren Anteilsverkauf?

Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Genau deshalb setzt Deutschland die Wegzugsbesteuerung an – ein Step-up ändert daran nichts.

Ist die Pauschalbesteuerung eine gute Idee?

Sie kann die schweizerische Belastung senken, gilt aber als Vorzugsbesteuerung im Sinne des § 2 AStG und setzt den Verzicht auf Erwerbstätigkeit in der Schweiz voraus – was die FZA-Argumentation schwächt. Die Entscheidung gehört in eine Gesamtrechnung.

Was ist die überdachende Besteuerung?

Das DBA Deutschland–Schweiz enthält Sonderregelungen, die Deutschland in bestimmten Konstellationen ein weitergehendes Besteuerungsrecht belassen. Der konkrete Abkommenstext ist maßgeblich.

Kann ich alte Zahlungen zurückfordern?

Bei Altfällen kommt eine Erstattung mit anschließender Stundung in Betracht, soweit die Bescheide verfahrensrechtlich noch änderbar sind. Prüfen Sie Vorbehalt der Nachprüfung, Vorläufigkeit und Änderungsnormen der AO.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 26. Juli 2026. Rechtsstand 2026 (EStG, AStG, InvStG, AO, ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung sowie die genannten Abkommen). Angaben ohne Gewähr.

  1. Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit (FZA), insbesondere Diskriminierungsverbot und Niederlassungsrecht für Selbständige.
  2. EuGH, Urteil vom 26.02.2019 – C-581/17 (Wächtler).
  3. BFH, Urteil vom 06.09.2023 – I R 35/20 (Folgeentscheidung Wächtler): dauerhafte zinslose Stundung, Sicherheitsleistung, Erstattung.
  4. BMF-Schreiben vom 02.06.2025 zur Wegzugsbesteuerung in Altfällen im Anwendungsbereich des FZA.
  5. § 6 AStG, § 222 AO – Stundung, § 363 AO. Gesetze im Internet.
  6. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Schweiz in der für 2026 geltenden Fassung samt Protokollen.
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