SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Rentner§ 22 Nr. 5 EStG§ 229 SGB VbAV

Betriebsrente: was am Ende bleibt

Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung ist voll steuerpflichtig – und in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Zwei Freibeträge und die Wahl der Auszahlungsform entscheiden über das Netto.

Beratung zur Auszahlung der betrieblichen AltersversorgungRente oder Kapital? Die Entscheidung wirkt auf Steuersatz, Krankenversicherung und Erbfall.

Wer Entgelt umgewandelt hat, hat in der Ansparphase Steuern und Beiträge gespart. In der Auszahlungsphase wird nachgeholt – deshalb lohnt die Planung ein bis zwei Jahre vorher.

Zuletzt fachlich geprüft am 10. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit die Beiträge steuerfrei waren. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse handelt es sich um Versorgungsbezüge nach § 19 EStG – hier greifen Versorgungsfreibetrag und Zuschlag. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 ein Freibetrag von 197,75 € pro Monat (1/20 der Bezugsgröße von 3.955 €) – nur für KVdR-Pflichtversicherte und nur in der Kranken-, nicht in der Pflegeversicherung. Kapitalauszahlungen werden für die Beiträge auf 120 Monate verteilt.

Fünf Durchführungswege, zwei Steuerregeln

Die betriebliche Altersversorgung kennt fünf Durchführungswege. Steuerlich zerfallen sie in zwei Gruppen: Direktzusage und Unterstützungskasse führen zu Versorgungsbezügen nach § 19 EStG, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG.

Durchführungsweg und Besteuerung
WegBesteuerung der Leistung
DirektzusageVersorgungsbezug, § 19 EStG – Versorgungsfreibetrag
UnterstützungskasseVersorgungsbezug, § 19 EStG – Versorgungsfreibetrag
Direktversicherung§ 22 Nr. 5 EStG – voll steuerpflichtig bei steuerfreien Beiträgen
Pensionskasse§ 22 Nr. 5 EStG – voll steuerpflichtig
Pensionsfonds§ 22 Nr. 5 EStG – voll steuerpflichtig

Für Altverträge gilt eine Besonderheit: Wurden Beiträge nach § 40b EStG in der alten Fassung pauschal versteuert, ist die Leistung später nur mit dem Ertragsanteil oder – bei Kapitalzahlung – gar nicht mehr steuerpflichtig. Ein Blick in den Vertrag lohnt.

Besteuerung der Auszahlung

Bei den nachgelagert besteuerten Wegen wird die Rente wie übriges Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Im Ruhestand ist dieser Satz meist niedriger als in der Erwerbsphase – der Steuervorteil der Entgeltumwandlung bleibt damit häufig erhalten.

Bei Versorgungsbezügen reduzieren Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag das steuerpflichtige Einkommen; ihre Höhe richtet sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns und sinkt jährlich. Zusätzlich steht dir der Werbungskostenpauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102 € zu.

Steuererklärung wird zur Pflicht

Neben der gesetzlichen Rente führt eine Betriebsrente häufig dazu, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und eine Erklärungspflicht entsteht. Die Zahlstelle meldet die Leistung elektronisch an die Finanzverwaltung.

Krankenversicherung: der Freibetrag 2026

Auf Versorgungsbezüge zahlen Rentner die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein – anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es keinen Zuschuss. Entlastung bringt der Freibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V: 2026 bleiben 197,75 € monatlich beitragsfrei; nur der übersteigende Teil wird mit dem allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag belegt.

Zwei Einschränkungen: Der Freibetrag gilt nur für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner – freiwillig Versicherte zahlen ab dem ersten Euro. Und er gilt nicht in der Pflegeversicherung; dort bleibt es bei der Freigrenze.

Beiträge auf die Betriebsrente 2026
PunktWert
Freibetrag Krankenversicherung197,75 € / Monat
Bezugsgröße 20263.955 € / Monat
Beitragsbemessungsgrenze KV5.812,50 € / Monat
Pflegeversicherungkein Freibetrag, nur Freigrenze
Freiwillig Versichertekein Freibetrag

Kapitalauszahlung oder monatliche Rente?

Viele Verträge erlauben eine Einmalzahlung. Steuerlich ist sie unangenehm: Der gesamte Betrag fließt in einem Jahr zu und treibt den Steuersatz nach oben. Die Fünftelregelung ist für bAV-Kapitalleistungen regelmäßig nicht anwendbar, weil es sich nicht um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 EStG handelt.

Beitragsrechtlich wird die Einmalzahlung auf 120 Monate (zehn Jahre) verteilt: Ein Hundertzwanzigstel gilt als monatlicher Zahlbetrag, auf den – nach Abzug des Freibetrags – Beiträge erhoben werden. Der Freibetrag wirkt damit über zehn Jahre.

Praxis · Kapitalauszahlung 60.000 €

Krankenversicherung

Fiktiver Monatsbetrag (1/120)500 €
abzüglich Freibetrag 2026− 197,75 €
beitragspflichtig302,25 €
Beitrag KV + PV (rund 19 %)ca. 57 € / Monat
Dauer der Beitragspflicht120 Monate

Die Werte sind gerundet; maßgeblich sind Kassenzusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Steuerlich schlägt die Auszahlung dagegen in einem einzigen Jahr voll durch.

Auszahlung klug planen

Drei Hebel gibt es. Erstens der Zeitpunkt: Fällt die Auszahlung in ein Jahr mit niedrigem übrigem Einkommen – etwa das erste vollständige Rentenjahr – sinkt der Steuersatz. Zweitens die Aufteilung: Viele Verträge erlauben Teilkapital plus Restverrentung. Drittens die Sonderausgaben: Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder Spenden im Auszahlungsjahr wirken dort am stärksten.

Wer freiwillig in der GKV versichert ist, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen der KVdR erfüllt werden können – der Unterschied macht beim Netto oft mehr aus als jede Steueroptimierung.


Deine Checkliste: Betriebsrente vorbereiten

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Deine Checkliste: Betriebsrente vorbereiten

8 Punkte
  • Durchführungsweg klärenDirektzusage oder Direktversicherung?
  • Altverträge prüfenPauschalversteuerung nach § 40b alt?
  • Versicherungsstatus prüfenKVdR-Pflicht oder freiwillig?
  • Freibetrag ansetzen197,75 € pro Monat 2026.
  • Auszahlungsform vergleichenRente, Kapital oder Mischung.
  • Auszahlungsjahr wählenEinkommen und Sonderausgaben abstimmen.
  • Erklärungspflicht beachtenZahlstelle meldet elektronisch.
  • Abrechnung prüfenWurde der Freibetrag berücksichtigt?

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente 2026?

197,75 € monatlich in der gesetzlichen Krankenversicherung – ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 €. In der Pflegeversicherung gilt er nicht.

Ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig?

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ja, soweit die Beiträge steuerfrei waren. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse handelt es sich um Versorgungsbezüge mit Versorgungsfreibetrag.

Gilt der Freibetrag auch für freiwillig Versicherte?

Nein. Er ist auf pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner beschränkt.

Wie werden Kapitalauszahlungen verbeitragt?

Die Leistung wird auf 120 Monate verteilt. Ein Hundertzwanzigstel gilt als monatlicher Zahlbetrag, auf den nach Abzug des Freibetrags Beiträge erhoben werden.

Kann ich die Fünftelregelung auf eine Kapitalauszahlung anwenden?

In der Regel nicht. Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit im Sinne des § 34 EStG.

Zahle ich auch als Privatversicherter Beiträge?

Nein. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Betriebsrente keine GKV-Beiträge; es bleibt bei der Besteuerung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 10. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 22 Nr. 5 EStG – Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und bAV. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen und Freibetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Sozialversicherungsrechengrößen 2026 – Bezugsgröße. Deutsche Rentenversicherung / BMAS, 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zur Betriebsrente?

Nenne uns Durchführungsweg, geplante Auszahlungsform und Versicherungsstatus. Wir ordnen Steuer und Beiträge ein.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Ruhestand planen

Sag SteuerNest, wie deine bAV ausgezahlt wird – es rechnet Steuer und Beiträge aus.

Der KI-Assistent vergleicht Rente, Teilkapital und Einmalzahlung.

Link kopiert