Einwilligung zur Mandatsübertragung
Der Wert der Praxis hängt an der Zustimmung der Mandanten – rechtlich zwingend ist sie ohnehin. Dieses Schreiben informiert transparent, bietet eine echte Wahl und dokumentiert die Einwilligung.
Ihr Musterschreiben
Trage die Daten des Erwerbers und den Übergabezeitpunkt ein. Wichtig: Das Schreiben kommt von dir als bisherigem Berufsträger und muss eine echte Wahlmöglichkeit enthalten – Zustimmung, Ablehnung oder Wechsel zu einem Dritten.
Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und dokumentiert sein. Eine Übergabe ohne Einwilligung verstößt gegen die Schweigepflicht (§ 203 StGB) und das Datenschutzrecht.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Diese Angaben müssen enthalten sein
1. Wer übernimmt (Name, Anschrift, Berufsträgerstatus). 2. Welche Daten übergehen (Akten, digitale Daten, Umfang). 3. Zu welchem Zweck. 4. Dass die Einwilligung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. 5. Was passiert, wenn nicht zugestimmt wird – Rückgabe oder Weitergabe an einen benannten Dritten. 6. Eine Rückmeldefrist.
Ohne Rückmeldung darf nicht von Zustimmung ausgegangen werden. Schweigen ist keine Einwilligung – das unterscheidet die Konstellation vom gerichtlichen Planverfahren.
Ablauf der Übergabe
Praktisch bewährt: Versand des Schreibens mit Rückantwortformular, danach Nachfassen bei Nichtmeldung, Dokumentation aller Rückläufe. Erst nach Vorliegen der Einwilligung wird die Akte übergeben; alle anderen Bestände bleiben bei dir oder werden zurückgegeben.
Bei einem Verkauf im Insolvenzverfahren ist der Verwalter einzubeziehen: Er verwertet Sachwerte, die Datenübergabe bleibt aber an deine Berufspflichten gebunden. Halte diese Trennung schriftlich fest.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum brauche ich eine Einwilligung?
Weil die Weitergabe von Mandanten- oder Patientendaten ohne Zustimmung die Schweigepflicht nach § 203 StGB verletzt.
Gilt Schweigen als Zustimmung?
Nein. Ohne ausdrückliche Einwilligung darf keine Übergabe erfolgen.
Kann die Einwilligung widerrufen werden?
Ja, jederzeit. Darauf ist im Schreiben ausdrücklich hinzuweisen.
Was passiert mit Akten ohne Einwilligung?
Sie bleiben beim bisherigen Berufsträger, werden zurückgegeben oder an einen benannten Dritten übergeben.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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