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Steuerticker · Urteil§ 198 GVGRuhen des VerfahrensBFH 2026

Ruhendes Verfahren: keine Entschädigung

Musterverfahren abzuwarten kann sinnvoll sein – Entschädigung für die Wartezeit gibt es nach dem BFH aber grundsätzlich nicht, wenn das Ruhen im eigenen Einverständnis erfolgte.

Wer dem Ruhen zustimmt, nimmt die Verzögerung in Kauf. Für diesen Zeitraum ist der Entschädigungsanspruch grundsätzlich ausgeschlossen.

Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026

Das Wichtigste in Kürze

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde. Für andere Verzögerungsphasen bleibt die Verzögerungsrüge das Mittel der Wahl.

Warum das Ruhen so wirkt

Das Ruhen des Verfahrens ist ein prozessuales Instrument mit Vorteilen: Es spart Kosten, hält den Fall offen und lässt die Entscheidung eines Musterverfahrens abwarten. Die Kehrseite ist die Wartezeit.

Der BFH ordnet diese Zeit dem Willen der Beteiligten zu. Wer zustimmt, kann die dadurch entstehende Dauer nicht anschließend als unangemessen rügen.

Wann die Verzögerungsrüge hilft

Für Phasen, in denen das Gericht ohne erkennbaren Grund nicht fördert, bleibt der Weg über die Verzögerungsrüge offen. Sie ist Voraussetzung für einen späteren Entschädigungsanspruch.

  • 1. Verfahrenslauf dokumentieren: Eingänge, Verfügungen, Wartezeiten notieren;
  • 2. Rüge rechtzeitig erheben: nicht zu früh, aber vor Abschluss des Verfahrens;
  • 3. Ruhenszeiträume abgrenzen: Einverständnis und Dauer festhalten;
  • 4. Alternativen prüfen: Aussetzung der Vollziehung, um Zahlungsdruck zu vermeiden.

Strategie beim Musterverfahren

Ruhen ist häufig die richtige Wahl, wenn die eigene Rechtsfrage bereits höchstrichterlich anhängig ist. Wichtig ist aber, Zinsfolgen und Vollstreckung im Blick zu behalten: Ohne Aussetzung der Vollziehung bleibt die Steuer fällig.

Vollziehung getrennt regeln

Ruhen des Verfahrens bedeutet nicht Zahlungsaufschub. Stelle einen eigenen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn du nicht zahlen willst.


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Verfahren ruhen lassen

5 Punkte · § 363 AO, § 155 FGO
  • 1. Musterverfahren identifizierenAktenzeichen und Streitfrage prüfen.
  • 2. Ruhen ausdrücklich beantragenZustimmung schriftlich festhalten.
  • 3. Aussetzung der VollziehungSeparat beantragen, wenn nötig.
  • 4. Zinsfolgen kalkulierenNachzahlungs- und Aussetzungszinsen.
  • 5. Verfahrensstand beobachtenNach Entscheidung Fortsetzung anstoßen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann besteht ein Entschädigungsanspruch?

Wenn ein Gericht das Verfahren unangemessen lange nicht fördert und zuvor eine Verzögerungsrüge erhoben wurde.

Warum zählt die Ruhenszeit nicht?

Weil die Beteiligten der Verzögerung selbst zugestimmt haben, um ein Musterverfahren abzuwarten.

Muss ich trotz Ruhen zahlen?

Ja, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Ruhen betrifft nur das Verfahren, nicht die Fälligkeit.

Lohnt Ruhen überhaupt?

Oft ja: Es hält den Fall offen und spart Kosten, wenn die Rechtsfrage ohnehin höchstrichterlich geklärt wird.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 18. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

  1. BFH-Pressemitteilung: keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens. Haufe Online-Redaktion, 28. Mai 2026.
  2. § 198 GVG – Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren. Gesetze im Internet.
  3. BFH – Entscheidungen online. Bundesfinanzhof, Volltextrecherche nach Datum und Aktenzeichen.
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