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Entschuldungs-Fahrplan in fünf Fragen

Der falsche Verfahrensweg kostet Monate. Fünf Angaben genügen, um einzuordnen, ob das Verbraucherverfahren offensteht, ob die Regelinsolvenz greift und was zuerst zu erledigen ist.

§ 304 InsO § 305 InsO Einordnung

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Beantworte die Fragen so, wie es heute zutrifft. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung – eine gerade beendete Selbstständigkeit wirkt nach.

Tätigkeit
Gläubiger
Situation
Ergebnis (Live)
–
empfohlener Verfahrensweg
Unverbindliche Schätzung

Grobe Orientierung nach §§ 304, 305 InsO. Keine Rechtsberatung im Einzelfall – die Abgrenzung ist bei ehemaliger Selbstständigkeit, Nebengewerbe oder freigegebener Tätigkeit streitanfällig.

Die Wege im Vergleich

Außergerichtliche Einigung: sinnvoll bei wenigen Gläubigern und realistischer Quote. Verbraucherinsolvenz: für Nichtselbstständige und ehemals Selbstständige mit überschaubaren Verhältnissen – nur nach gescheitertem Einigungsversuch. Regelinsolvenz: zwingend bei laufender Selbstständigkeit, ohne Pflicht zum Einigungsversuch.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet „überschaubare Vermögensverhältnisse“?

Als Richtwert weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.

Ich bin nebenberuflich selbstständig – welches Verfahren?

Bei laufender selbstständiger Tätigkeit die Regelinsolvenz, auch bei kleinem Nebengewerbe.

Muss ich vorher immer eine Einigung versuchen?

Nur im Verbraucherverfahren. Die Regelinsolvenz setzt keinen Einigungsversuch voraus.

Hilft der Antrag gegen laufende Pfändungen?

Mit Eröffnung sind Einzelvollstreckungen unzulässig. Bis dahin schützt vor allem das P-Konto.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.

  1. § 304 InsO – Verbraucherinsolvenzverfahren. Gesetze im Internet.
  2. § 305 InsO – Eröffnungsantrag. Gesetze im Internet.
  3. § 287 InsO – Antrag auf Restschuldbefreiung. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.

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