Die Anzeige ist keine Steuererklärung, sondern eine kurze Mitteilung. Erst wenn das Finanzamt sie auffordert, folgt die eigentliche Erbschaftsteuererklärung.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Nach § 30 ErbStG muss jeder Erwerber einen Erwerb von Todes wegen binnen drei Monaten nach Kenntnis beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen – auch dann, wenn wegen der Freibeträge keine Steuer entsteht. Eine Anzeige kann entbehrlich sein, wenn der Erwerb auf einer gerichtlich oder notariell eröffneten Verfügung beruht und kein Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen dazugehört. Für Schenkungen gilt die Anzeigepflicht entsprechend.
Wer anzeigen muss
- Jeder Erwerber: Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte nach Geltendmachung, Beschenkte;
- Auch bei Freibetragsdeckung: Die Pflicht besteht unabhängig von der voraussichtlichen Steuer;
- Zusätzlich melden: Banken, Versicherungen und Notare melden ohnehin – deine Anzeige ersetzt das nicht;
- Entbehrlich nur in engen Ausnahmefällen bei eröffneter Verfügung ohne Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen.
Was in die Anzeige gehört
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Erblasser / Schenker | Name, letzte Anschrift, Todestag |
| Erwerber | Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer |
| Verwandtschaftsverhältnis | Kind, Ehegatte, Neffe – bestimmt Steuerklasse und Freibetrag |
| Gegenstand und Wert | Konten, Immobilie, Betriebsanteil – überschlägig |
| Rechtsgrund | gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Schenkung |
| Vorerwerbe | frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre |
Ein formloses Schreiben genügt. Wichtig ist die Vollständigkeit der Grunddaten, nicht eine exakte Bewertung – die folgt später.
Was danach passiert
- Prüfung: Das Finanzamt entscheidet, ob eine Erbschaftsteuererklärung angefordert wird.
- Erklärungsfrist: mindestens ein Monat, in der Praxis wird häufig verlängert.
- Bewertung: Für Grundbesitz erfolgt eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts – dagegen ist ein eigener Einspruch möglich.
- Zehn-Jahres-Zeitraum: Frühere Schenkungen werden zusammengerechnet; der Freibetrag lebt danach neu auf.
- Stundung: Bei Immobilien im Nachlass kann eine Stundung der Steuer beantragt werden.
Wer die Anzeige bewusst unterlässt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung – mit verlängerter Festsetzungsfrist und Zinsen. Eine verspätete Anzeige ist immer besser als keine.
Deine Checkliste: Erbfall anzeigen
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Erbfall anzeigen
5 Punkte · § 30 ErbStG- 1. Frist notierenDrei Monate ab Kenntnis vom Erwerb.
- 2. Zuständiges Finanzamt ermittelnErbschaftsteuerstelle nach letztem Wohnsitz des Erblassers.
- 3. Grunddaten zusammenstellenErblasser, Erwerber, Verwandtschaft, Vermögen.
- 4. Vorerwerbe der letzten zehn Jahre prüfenWerden zusammengerechnet.
- 5. Bewertung von Immobilien vormerkenGesonderte Feststellung, eigener Einspruchsweg.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich anzeigen, wenn kein Steuer anfällt?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Freibeträge den Erwerb abdecken.
Wie lange habe ich Zeit?
Drei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem du von deinem Erwerb Kenntnis erlangt hast.
Reicht ein formloses Schreiben?
Ja. Wichtig sind vollständige Angaben zu Erblasser, Erwerber, Verwandtschaftsverhältnis und Vermögen.
Gilt das auch für Schenkungen?
Ja, die Anzeigepflicht gilt für Schenkungen entsprechend – dort auch für den Schenker.
Was ist mit früheren Schenkungen?
Erwerbe innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; der persönliche Freibetrag steht erst danach erneut zur Verfügung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 17. August 2026. Meldungen aus laufenden Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.

