Billigkeit ersetzt kein Rechtsmittel. Wer den Bescheid für falsch hält, muss Einspruch einlegen – Billigkeit greift, wenn er richtig, aber untragbar ist.
Fachlich geprüft · Rechtsstand: 18. August 2026
§ 163 AO erlaubt eine abweichende Festsetzung vor Entstehung des Anspruchs, § 227 AO den Erlass einer festgesetzten Steuer. Unterschieden wird zwischen sachlicher Unbilligkeit – die Festsetzung widerspricht dem Zweck des Gesetzes – und persönlicher Unbilligkeit, die auf Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit abstellt. Reine Zahlungsprobleme führen zu Stundung oder Ratenzahlung.
§ 163 oder § 227 – was passt?
Die Wahl richtet sich nach dem Zeitpunkt. Beide Anträge können nebeneinander gestellt werden, wenn der Verfahrensstand unklar ist.
- 1. § 163 AO: abweichende Festsetzung, wenn die Steuer noch festzusetzen ist;
- 2. § 227 AO: Erlass oder Erstattung nach Festsetzung;
- 3. § 222 AO: Stundung bei bloßen Zahlungsschwierigkeiten;
- 4. § 258 AO: Vollstreckungsaufschub bei akutem Zugriff.
Sachliche Unbilligkeit
Sachlich unbillig ist eine Festsetzung, die dem Zweck des Gesetzes widerspricht, obwohl sie dem Wortlaut entspricht. Typische Konstellation: Ein Stichtagswert wird versteuert, obwohl der Erwerb wirtschaftlich ins Leere geht.
Der BFH hat für die Erbschaftsteuer entschieden, dass ein Erlass in Betracht kommt, wenn der Erbe den Stichtagswert zu versteuern hat, ihn aber kein Verschulden daran trifft, dass er letztlich nicht bereichert ist. Diese Argumentationsfigur lässt sich auf vergleichbare Fälle übertragen.
Persönliche Unbilligkeit
Hier zählt die wirtschaftliche Lage. Erlassbedürftig ist, wem die Zahlung die Existenzgrundlage nimmt; erlasswürdig ist, wer seine steuerlichen Pflichten im Übrigen erfüllt hat und die Lage nicht selbst verschuldet.
Beizufügen sind Einnahmen-Ausgaben-Übersicht, Vermögensaufstellung, Nachweise über Verbindlichkeiten und – bei Betrieben – aktuelle Zahlen.
So baust du den Antrag auf
Ein überzeugender Antrag folgt einer klaren Gliederung und bleibt bei den Tatsachen.
- 1. Sachverhalt: chronologisch, mit Belegverweisen;
- 2. Rechtsgrundlage: § 163 AO oder § 227 AO ausdrücklich benennen;
- 3. Unbilligkeit begründen: sachlich, persönlich oder beides;
- 4. Antrag konkret: welcher Betrag, für welchen Zeitraum;
- 5. Hilfsantrag: Stundung oder Ratenzahlung für den Fall der Ablehnung.
Was Billigkeit nicht leistet
Billigkeit korrigiert keine Rechtsfehler und ersetzt keine versäumte Einspruchsfrist. Sie ist auch kein Instrument, um eine ungünstige Gesetzeslage generell zu umgehen – die Ablehnung ist die Regel, der Erfolg die begründete Ausnahme.
Wird der Antrag abgelehnt, ist der Einspruch und danach die Klage möglich. Das Gericht prüft die Ermessensausübung des Finanzamts.
Lege gegen den Bescheid Einspruch ein und stelle den Billigkeitsantrag separat. So bleibt die Rechtsfrage offen, während die Billigkeit geprüft wird.
Deine Checkliste: Billigkeitsantrag stellen
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Billigkeitsantrag stellen
6 Punkte · § 163 AO, § 227 AO- 1. Verfahrensstand klärenFestsetzung schon erfolgt?
- 2. Rechtsgrundlage wählen§ 163 AO oder § 227 AO.
- 3. Sachverhalt aufschreibenChronologie mit Belegen.
- 4. Unterlagen zusammenstellenEinnahmen, Vermögen, Schulden.
- 5. Antrag beziffernBetrag und Zeitraum benennen.
- 6. Hilfsantrag ergänzenStundung oder Ratenzahlung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann ist eine Steuer sachlich unbillig?
Wenn die Festsetzung dem Zweck des Gesetzes widerspricht, obwohl sie rechtlich zutreffend ist.
Was heißt persönliche Unbilligkeit?
Die Zahlung würde die wirtschaftliche Existenz gefährden – bei gleichzeitiger Erlasswürdigkeit.
Ersetzt der Antrag einen Einspruch?
Nein. Rechtsfehler sind mit Einspruch anzugreifen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig.
Was hilft bei bloßem Zahlungsproblem?
Stundung nach § 222 AO oder eine Ratenzahlungsvereinbarung, gegebenenfalls Vollstreckungsaufschub.
Kann ich gegen die Ablehnung vorgehen?
Ja, mit Einspruch und anschließend Klage. Geprüft wird die Ermessensausübung.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 18. August 2026 anhand der folgenden Quellen. Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren können sich kurzfristig ändern – prüfe den Stand anhand der Primärquellen.

