Eigenantrag als Einzelunternehmer
Der Eigenantrag ist der Startpunkt: Er benennt den Insolvenzgrund, beschreibt den Betrieb und wird mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und – bei fehlender Masse – auf Kostenstundung verbunden.
Ihr Musterschreiben
Trage Gericht, Betriebsdaten und den Insolvenzgrund ein. Dem Antrag sind Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht und die Angaben zu Beschäftigten beizufügen – ohne sie ist er unvollständig.
Der Antrag ist zwingend mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung zu verbinden, wenn eine Entschuldung erreicht werden soll (§ 287 InsO). Amtliche Formulare sind für Verbraucherverfahren vorgeschrieben – im Regelverfahren ist die Form freier, die Angaben aber vollständig zu machen.
Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Diese Anlagen gehören dazu
1. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis mit Adressen und Beträgen. 2. Vermögensübersicht mit Buch- und Verkehrswerten. 3. Angaben zu Beschäftigten und offenen Löhnen. 4. Liquiditätsstatus und – wenn vorhanden – 13-Wochen-Plan. 5. Erklärung zu Steuer- und Beitragsrückständen. 6. Antrag auf Restschuldbefreiung mit Abtretungserklärung.
Unvollständige Anträge verzögern die Eröffnung um Wochen – und in dieser Zeit läuft die Vollstreckung weiter.
Was nach dem Antrag passiert
Das Gericht bestellt in der Regel einen Gutachter bzw. vorläufigen Verwalter und ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Parallel kann Insolvenzgeld für die Löhne der letzten drei Monate beantragt werden. Prüfe früh, ob eine Fortführung oder die Freigabe der Tätigkeit angestrebt wird – beides lässt sich besser vor als nach der Eröffnung vorbereiten.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Einzelunternehmer Insolvenz anmelden?
Nein, eine Antragspflicht gilt nur für juristische Personen. Der Eigenantrag ist aber der Weg zur Restschuldbefreiung.
Welche Anlagen sind Pflicht?
Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, Vermögensübersicht, Angaben zu Beschäftigten und Rückständen.
Kann ich Fortführung und Antrag verbinden?
Ja. Nenne die Fortführungsabsicht im Antrag – das erleichtert die Entscheidung des Gutachters.
Was ist mit den Verfahrenskosten?
Bei fehlender Masse ist die Stundung nach § 4a InsO zu beantragen, sonst wird der Antrag abgewiesen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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