Wer über mehrere Personen schenkt, kann Freibeträge mehrfach nutzen – wenn die Gestaltung echt ist. Die Kettenschenkung ist ein anerkanntes, aber grenzsensibles Instrument der Nachfolgeplanung. Dieser Ratgeber zeigt, wie sie funktioniert und wo sie kippt.
Persönliche Freibeträge gelten je Schenker–Beschenkten-Verhältnis und leben alle zehn Jahre neu auf (§ 16 ErbStG, § 14 ErbStG). Bei der Kettenschenkung schenkt A an B (z. B. den Ehegatten), B weiter an C (das Kind) – so werden zwei Freibeträge genutzt. Voraussetzung: B muss frei entscheiden können.
Das Prinzip
Direkte Schenkung von Großeltern an Enkel nutzt nur den 200.000-€-Freibetrag. Schenken die Großeltern zunächst an das eigene Kind (400.000 €) und dieses dann an den Enkel (400.000 €), lassen sich deutlich höhere Beträge steuerfrei übertragen. Ebenso beim Ehegatten als Zwischenperson (500.000 € Freibetrag).
Ehemann will 800.000 € an das gemeinsame Kind übertragen
Die Grenze: Gesamtplan & freie Entscheidung
Das Finanzamt erkennt die Kettenschenkung nur an, wenn die Zwischenperson frei über die Weitergabe entscheiden kann. Besteht eine Weitergabeverpflichtung oder ergibt sich aus den Umständen ein einheitlicher Gesamtplan, wird die Zuwendung als direkte Schenkung des ursprünglichen Schenkers behandelt (§ 42 AO – Gestaltungsmissbrauch).
Werden beide Schenkungen in einer Urkunde verknüpft oder erfolgt die Weitergabe unmittelbar und zwingend, liegt keine echte Zwischenschenkung vor. Lass zwischen den Schenkungen einen angemessenen Abstand und dokumentiere die freie Entscheidung.
Rechtsprechung
Der BFH erkennt Kettenschenkungen an, wenn der zunächst Bedachte nicht zur Weitergabe verpflichtet ist und frei über den Gegenstand verfügen kann; fehlt diese Freiheit, wird eine direkte Zuwendung angenommen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Kettenschenkung legal?
Ja, sie ist als Gestaltung anerkannt – solange die Zwischenperson frei über die Weitergabe entscheidet und keine Weitergabeverpflichtung besteht.
Wie lange muss ich zwischen den Schenkungen warten?
Eine feste Frist gibt es nicht. Entscheidend ist die freie Dispositionsbefugnis; ein zeitlicher Abstand und getrennte Urkunden stärken die Anerkennung.
Wann kippt die Gestaltung?
Bei Weitergabeverpflichtung oder erkennbarem Gesamtplan wird sie als direkte Schenkung des Erstschenkers behandelt (§ 42 AO).
Lohnt sich das auch bei Enkeln?
Ja, besonders: Statt des 200.000-€-Enkel-Freibetrags nutzt man über das eigene Kind dessen 400.000-€-Freibetrag als Zwischenschritt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.


