Ratenplan oder Insolvenz im Vergleich
Ein Vergleich mit den Gläubigern kann günstiger sein als das Verfahren – oder deutlich teurer. Der Rechner stellt beide Wege gegenüber: Gesamtzahlung, Dauer und die Frage, was am Ende übrig bleibt.
Rechner
Trage die Gesamtschulden, dein pfändbares Einkommen und das geplante Ratenangebot ein. Die Verfahrenskosten sind im Insolvenzverfahren vorrangig aus der Masse zu decken; bei fehlender Masse kommt Stundung nach § 4a InsO in Betracht.
Modellrechnung ohne Zinsen und Kostenentwicklung. Verfahrenskosten variieren nach Verfahrensumfang; die Stundung nach § 4a InsO verschiebt sie, erlässt sie aber nicht automatisch.
Wie du das Ergebnis liest
Im Insolvenzverfahren zahlst du drei Jahre den pfändbaren Betrag; danach greift die Restschuldbefreiung – der Rest entfällt, mit den Ausnahmen des § 302 InsO. Im Ratenplan zahlst du die vereinbarte Rate über die vereinbarte Laufzeit; erst danach sind die Forderungen erledigt, dafür ohne Veröffentlichung und ohne Verfahren.
Rechne auch die weichen Faktoren ein: Der Plan schützt vor Publizität und Berufsrisiken, das Verfahren schützt vor Vollstreckung und begrenzt die Belastung auf drei Jahre.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Ratenplan immer günstiger?
Nein. Bei hohen Schulden und geringem pfändbaren Einkommen ist das Verfahren fast immer günstiger, weil die Restschuld entfällt.
Was kostet das Verfahren?
Gerichtskosten und Vergütung des Treuhänders bzw. Verwalters. Bei fehlender Masse kommt Stundung nach § 4a InsO in Betracht.
Bleiben nach dem Verfahren Schulden?
Nur die Forderungen, die § 302 InsO ausnimmt – etwa Geldstrafen, vorsätzlich pflichtwidriger Unterhalt und Steuern nach Verurteilung wegen Steuerstraftat.
Kann ich den Plan später noch ins Verfahren wechseln?
Ja. Scheitert der Plan, bleibt der Weg über den Insolvenzantrag offen – die Bescheinigung über den Einigungsversuch ist dann bereits vorhanden.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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