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Musterschreiben

Planangebot an die Gläubiger

Der außergerichtliche Einigungsversuch beginnt mit einem Schreiben an alle Gläubiger – mit gleicher Quote, klarer Laufzeit und einer Frist zur Rückmeldung. Diese Vorlage erstellt es aus deinen Angaben.

§ 305 InsO Gleichbehandlung Frist

Ihr Musterschreiben

Fülle die Felder aus – das Schreiben entsteht live. Versende es an alle Gläubiger mit demselben Angebot; eine Ungleichbehandlung macht den Versuch angreifbar.

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Das Schreiben ersetzt keine Beratung. Für die Bescheinigung des Scheiterns nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine geeignete Person oder Stelle erforderlich – Schuldnerberatung, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Ablauf des Einigungsversuchs

Versende den Plan an alle Gläubiger und setze eine angemessene Frist – zwei bis drei Wochen sind üblich. Schweigen gilt als Ablehnung. Lehnt ein Gläubiger ab oder beginnt die Vollstreckung, ist der Versuch gescheitert; darüber stellt eine geeignete Stelle die Bescheinigung aus, die beim Antrag nicht älter als sechs Monate sein darf.

Stimmen alle zu, wird der Plan zum Vergleich und das Insolvenzverfahren entfällt. Halte Zahlungen danach lückenlos ein – bei Verzug leben die Forderungen in vollem Umfang wieder auf.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich allen Gläubigern dasselbe anbieten?

Ja. Die Gleichbehandlung ist Kern des Plans; Sonderabsprachen gefährden das Verfahren.

Welche Frist soll ich setzen?

Zwei bis drei Wochen sind angemessen. Dokumentiere Versand und Rückläufe.

Was ist ein Nullplan?

Ein Plan ohne Zahlungsangebot bei fehlendem pfändbaren Einkommen – zulässig und in der Praxis häufig.

Wer bescheinigt das Scheitern?

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.

  1. § 305 InsO – Eröffnungsantrag des Schuldners. Gesetze im Internet.
  2. § 306 InsO – Ruhen des Verfahrens. Gesetze im Internet.
  3. § 309 InsO – Ersetzung der Zustimmung. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.

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