Planquote berechnen
Ein Plan überzeugt Gläubiger nur, wenn die Quote nachvollziehbar ist. Der Rechner zeigt, welche Quote deine Rate über die Laufzeit ergibt – und was im Vergleich zur Insolvenzquote realistisch ist.
Rechner
Trage die Gesamtschulden, die monatlich mögliche Rate, die Laufzeit und eine etwaige Einmalzahlung (etwa aus Familienhilfe) ein. Alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden – die Quote gilt einheitlich.
Vereinfachte Modellrechnung. Die tatsächliche Annahme eines Plans hängt von Gläubigerentscheidungen ab; im gerichtlichen Verfahren kann das Gericht fehlende Zustimmungen nach § 309 InsO ersetzen.
Nullplan, flexibler Plan, Ratenplan
Der Nullplan bietet keine Zahlung an, weil kein pfändbares Einkommen vorhanden ist – er ist zulässig und häufig. Der flexible Plan knüpft die Quote an die Einkommensentwicklung. Der feste Ratenplan nennt einen konkreten Monatsbetrag über eine definierte Laufzeit.
Für die Annahmebereitschaft entscheidend ist der Vergleich mit der Alternative: Was würden die Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten? Liegt die Planquote darüber, steigt die Zustimmungswahrscheinlichkeit deutlich.
Gleichbehandlung aller Gläubiger
Alle Gläubiger erhalten dieselbe Quote, verteilt nach der Höhe ihrer Forderung. Bevorzugte Zahlungen an einzelne Gläubiger gefährden den Plan – und später die Restschuldbefreiung, weil sie eine Obliegenheitsverletzung darstellen können.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch muss die Quote sein?
Es gibt keine gesetzliche Mindestquote. Entscheidend ist, dass die Gläubiger besser stehen als im Insolvenzverfahren.
Ist ein Nullplan sinnvoll?
Ja, wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Er dokumentiert die Lage und ist Grundlage für den Antrag.
Wie lang sollte die Laufzeit sein?
Üblich sind 36 Monate – im Gleichlauf mit der dreijährigen Wohlverhaltensphase.
Was, wenn ein Gläubiger ablehnt?
Der außergerichtliche Versuch ist gescheitert. Im gerichtlichen Planverfahren kann das Gericht die Zustimmung ersetzen (§ 309 InsO).
Rechtsgrundlagen & Quellen
Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
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