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Kinderfreibetrag: ist das Existenzminimum zu niedrig bemessen?

Was ein Kind zum Leben braucht, darf der Staat nicht besteuern. Ob der Kinderfreibetrag diesen Betrag realistisch abbildet – und ob der Vergleich mit sozialrechtlichen Regelbedarfen stimmt –, ist Gegenstand mehrerer Verfahren.

Das steuerfreie Existenzminimum für Kinder wird aus Regelbedarfen, Bildungs- und Wohnkostenanteilen abgeleitet. Kritiker halten die Ableitung für zu niedrig – besonders bei Wohnkosten und beim Bedarf älterer Kinder.

Anhängig

StreitfrageBildet der Kinderfreibetrag das verfassungsrechtlich zu verschonende Existenzminimum eines Kindes zutreffend ab, und ist die pauschale Ableitung aus sozialrechtlichen Regelbedarfen zulässig?
InstanzVerfahren beim Bundesfinanzhof und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht; einzelne Streitjahre werden von Finanzgerichten vorgelegt
Wer betroffen istEltern mit höherem Einkommen, bei denen der Kinderfreibetrag statt des Kindergelds greift, sowie Familien mit mehreren Kindern und hohen Wohnkosten
Was jetzt wirktSteuerbescheide sind zur Höhe des Kinderfreibetrags häufig vorläufig; die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibetrag erfolgt automatisch
Stand13. August 2026 · Verfahrensstand und Aktenzeichen vor Berufung prüfen
Das Wichtigste in Kürze

Streitig ist die Höhe des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA). Der Gesetzgeber leitet das sächliche Existenzminimum aus dem Existenzminimumbericht ab; Kritiker rügen zu niedrige Wohn- und Heizkostenanteile und eine fehlende Differenzierung nach Alter. Da die Bescheide zu diesem Punkt vielfach vorläufig ergehen, profitieren Eltern von einer Entscheidung oft auch ohne eigenen Einspruch.

Das Problem in einem Satz

Der Staat darf erst besteuern, was über dem Existenzminimum liegt – wenn der Kinderfreibetrag den echten Bedarf eines Kindes unterschreitet, besteuert er verfassungswidrig einen Teil dieses Minimums.

Wie der Freibetrag berechnet wird

Bausteine des Kinderfreibetrags
BausteinGrundlageKritikpunkt
sächliches ExistenzminimumRegelbedarf nach dem SozialrechtRegelbedarfe selbst als zu niedrig gerügt
Wohn- und HeizkostenDurchschnittswerte aus dem Existenzminimumberichtreale Mieten in Ballungsräumen deutlich höher
BEA-Freibetragpauschaler Betrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildungkeine Differenzierung nach Alter und Bedarf
GünstigerprüfungKindergeld gegen FreibetragswirkungEntlastung hängt stark vom Einkommen ab

Im Ergebnis wirkt der Freibetrag erst ab einem gewissen Einkommen besser als das Kindergeld. Genau dort setzt der Streit an: Wer über die Freibeträge entlastet wird, trägt das Risiko einer zu niedrigen Bemessung unmittelbar.

Die Argumente beider Seiten

Positionen im Verfahren
Gesetzgeber / VerwaltungEltern / Kritiker
Ableitung aus dem Sozialrecht sichert Konsistenz der RechtsordnungSozialrecht kennt zusätzlich Wohnkostenübernahme und Einmalbedarfe
Pauschalierung ist im Massenverfahren zulässigPauschalen dürfen den realen Mindestbedarf nicht unterschreiten
Kindergeld und Freibetrag zusammen betrachtenKindergeld ist teils Sozialleistung, teils Steuervergütung – keine saubere Verrechnung
Freibeträge wurden mehrfach angehobenAnhebungen blieben hinter Miet- und Preisentwicklung zurück

Wo die Verfahren stehen

Zur Höhe der Kinderfreibeträge sind Verfahren beim BFH und Verfassungsbeschwerden anhängig; für einzelne Streitjahre haben Finanzgerichte die Frage aufgeworfen. Die Finanzverwaltung setzt Einkommensteuerbescheide insoweit vielfach vorläufig nach § 165 AO fest – ein Zeichen dafür, dass sie mit einer Entscheidung rechnet.

Was passiert, wenn so oder so entschieden wird

Die Frage betrifft Millionen Bescheide – deshalb ist der Vorläufigkeitsvermerk der wichtigste Hebel.

Szenario A

Der Freibetrag ist zu niedrig

  • Der Gesetzgeber müsste das Existenzminimum für Kinder anheben – rückwirkend für die offenen Jahre oder ab einem Stichtag.
  • Vorläufig festgesetzte Bescheide würden von Amts wegen geändert; Eltern erhalten Erstattungen ohne eigenen Antrag.
  • Betroffen wären vor allem Familien, bei denen der Freibetrag statt des Kindergelds wirkt.
  • Wahrscheinlich wäre zugleich eine Neuberechnung der Wohnkostenanteile für künftige Jahre.
Szenario B

Die Bemessung wird bestätigt

  • Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag bleiben unverändert; die Günstigerprüfung wirkt wie bisher.
  • Vorläufigkeitsvermerke werden aufgehoben, die Bescheide werden endgültig.
  • Entlastung bleibt Sache der Politik – etwa über Kindergelderhöhungen oder eine Kindergrundsicherung.
  • Für Eltern bleiben die klassischen Hebel: Betreuungskosten, Schulgeld, Ausbildungsfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Was du jetzt tun solltest

  1. Bescheid auf Vorläufigkeit prüfen: Steht dort ein Vermerk nach § 165 AO zur Höhe der Kinderfreibeträge, ist dein Fall automatisch offen – ein Einspruch ist dann unnötig.
  2. Fehlt der Vermerk, Einspruch innerhalb eines Monats einlegen und Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragen.
  3. Anlage Kind vollständig ausfüllen – Betreuungskosten, Schulgeld, Ausbildungsfreibetrag und Behinderten-Pauschbetrag wirken unabhängig vom Verfahren.
  4. Übertragung von Freibeträgen prüfen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
  5. Belege aufbewahren: Kita- und Hortbeiträge, Schulgeld, Nachweise über Wohnkosten bei hohen Mieten.
Vorläufigkeitsvermerk schlägt Einspruch

Ein Vermerk nach § 165 AO hält den Punkt offen, ohne dass du etwas tun musst – und ohne Kostenrisiko. Prüfe ihn immer zuerst, bevor du Einspruch einlegst.

Die häufigsten Fehler

  1. Einspruch trotz Vorläufigkeitsvermerk. Doppelte Arbeit ohne Nutzen.
  2. Anlage Kind unvollständig. Betreuungskosten und Schulgeld gehen verloren.
  3. Kindergeld und Freibetrag gegenrechnen wollen. Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch.
  4. Frist versäumen. Ohne Vermerk wird der Bescheid nach einem Monat endgültig.
  5. Auf eine Entscheidung warten und nichts erklären. Ohne Steuererklärung gibt es keine Änderung zu deinen Gunsten.

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6 Punkte · § 32 Abs. 6 EStG, Art. 1 und 6 GG
  • 1. Steuerbescheid auf Vermerk nach § 165 AO prüfenDann bist du automatisch dabei.
  • 2. Ohne Vermerk: Einspruch und Ruhen beantragenEin Monat Frist.
  • 3. Anlage Kind vollständig ausfüllenAuch Ausbildungsfreibetrag.
  • 4. Betreuungskosten und Schulgeld belegenRechnung und Zahlungsnachweis.
  • 5. Übertragung von Freibeträgen prüfenBei fehlendem Unterhalt.
  • 6. Unterlagen bis zur Entscheidung aufbewahrenVerfahren dauern Jahre.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Einspruch einlegen?

Nur wenn dein Bescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk zur Höhe der Kinderfreibeträge enthält. Mit Vermerk bleibt der Punkt ohne dein Zutun offen.

Wer profitiert, wenn der Freibetrag steigt?

Vor allem Eltern, bei denen der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld – also mit höherem Einkommen und mehreren Kindern.

Was ist der BEA-Freibetrag?

Ein pauschaler Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der zusätzlich zum sächlichen Kinderfreibetrag gewährt wird.

Wie wirkt die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt vergleicht automatisch die Entlastung durch die Freibeträge mit dem Kindergeld und wendet die für dich günstigere Variante an.

Kann ich hohe Mietkosten für mein Kind geltend machen?

Direkt nicht – die Wohnkosten stecken pauschal im Freibetrag. Genau diese Pauschalierung ist Gegenstand der Kritik.

Bekomme ich Geld für vergangene Jahre zurück?

Wenn dein Bescheid vorläufig oder durch Einspruch offen ist und die Verfahren zugunsten der Eltern ausgehen: ja, dann ändert das Finanzamt von Amts wegen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Geprüft am 13. August 2026. Verfahrensstände ändern sich: Prüfe vor jedem Einspruch, ob das Verfahren noch anhängig ist oder bereits entschieden wurde.

  1. § 32 Abs. 6 EStG – Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 165 AO – vorläufige Steuerfestsetzung. Gesetze im Internet.
  3. BMF – Existenzminimumbericht und Vorläufigkeitskatalog. Bundesministerium der Finanzen.
  4. Bundesverfassungsgericht – anhängige Verfahren zum Familienleistungsausgleich. Bundesverfassungsgericht.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

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