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FachleitfadenSelbständige & KURechtsstand 2026

Selbständige & Kleinunternehmer – der vollständige Leitfaden.

Von der Gewinnermittlung per EÜR über den Betriebsausgabenabzug bis zur Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung: Dieser Leitfaden erklärt die steuerlichen Pflichten Selbständiger systematisch – inklusive Abgrenzung Freiberuf/Gewerbe und aktueller Rechtsprechung.

Fachlich geprüft · Stand Juli 2026

Selbständige ermitteln ihren Gewinn regelmäßig durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG – dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Parallel greift das Umsatzsteuerrecht, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG angewendet wird. Die richtige Weichenstellung zu Beginn spart Aufwand und Geld.

Kleinunternehmer-Grenze
25.000 €
Vorjahresumsatz (§ 19 UStG, ab 2025)
GewSt-Freibetrag
24.500 €
für Einzelunternehmen & Personengesellschaften
GWG-Sofortabzug
800 €
netto, § 6 Abs. 2 EStG

01. Gewinnermittlung durch EÜR

Wer nicht buchführungspflichtig ist (Umsatz ≤ 800.000 € und Gewinn ≤ 80.000 €, § 141 AO), darf die EÜR nutzen. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip § 11 EStG: Einnahmen und Ausgaben werden im Jahr der Zahlung erfasst. Die EÜR wird elektronisch über die Anlage EÜR übermittelt.

10-Tage-Regel

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. USt-Voranmeldung, Miete) rund um den Jahreswechsel sind dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zuzuordnen, wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem 31.12. fließen – ein häufiger Fehler bei der EÜR.

02. Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind alle durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen § 4 Abs. 4 EStG. Einige unterliegen Abzugsbeschränkungen § 4 Abs. 5 EStG:

Wichtige Betriebsausgaben & Grenzen
PositionAbzugHinweis
Bewirtung geschäftlich70 %§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Geschenke an Geschäftspartnerbis 50 €/Jahr/Person§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG
Arbeitszimmer1.260 € oder tatsächlich§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
Firmen-Pkw (private Nutzung)1 %-Regel oder Fahrtenbuch§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

03. Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstieg und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (Rechtslage ab 2025). Kleinunternehmer weisen keine USt aus, dürfen aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Verzicht prüfen

Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung) sinnvoll sein, um Vorsteuer zu ziehen – Bindung dann 5 Jahre.

04. Vorsteuerabzug

Regelbesteuerte Unternehmer ziehen die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer ab § 15 UStG. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben § 14 UStG und die Verwendung für steuerpflichtige Ausgangsumsätze.

05. Freiberufler oder Gewerbe

Freiberufler § 18 EStG (Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) zahlen keine Gewerbesteuer und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende § 15 EStG unterliegen der Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, weitgehende Anrechnung auf die ESt nach § 35 EStG).

BFH VIII R 4/22
Abfärbetheorie

Erzielt eine Personengesellschaft neben freiberuflichen auch gewerbliche Einkünfte, können diese unter Beachtung von Bagatellgrenzen die gesamten Einkünfte gewerblich „infizieren".

06. Typische Fehler & Gestaltung

  • Private und betriebliche Konten vermischt – erschwert Nachweis und Prüfung.
  • USt-Voranmeldung versäumt: Verspätungszuschläge § 152 AO.
  • Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG nicht genutzt (bis 50 % vorab).
  • Kleinunternehmergrenze überschritten und Regelbesteuerung übersehen.

Praxis, Gestaltung & Streitpunkte

Bei Selbständigen prüft das Finanzamt vor allem Gewinnermittlung, private Mitveranlassung und Umsatzsteuer. Die häufigsten Praxisthemen:

  1. Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): bis zu 50 % der geplanten Anschaffung vorab gewinnmindernd – Auflösung bei Nichtinvestition beachten.
  2. Firmenwagen: 1-%-Regel oder Fahrtenbuch – bei geringer Privatnutzung ist das Fahrtenbuch oft günstiger.
  3. Ist- statt Sollversteuerung (§ 20 UStG): Liquiditätsvorteil, USt erst bei Zahlungseingang.
Gestaltung

Trennen Sie betriebliche und private Konten strikt – das erleichtert die EÜR und schützt bei einer Betriebsprüfung.

07. Checkliste Selbständige

Zum Abhaken – so wird nichts vergessen
  • Anlage EÜRelektronisch übermittelt
  • BetriebsausgabenBelege vollständig & getrennt
  • UmsatzsteuerVoranmeldungen fristgerecht
  • VorsteuerRechnungen mit Pflichtangaben
  • VorauszahlungenESt-Vorauszahlungen eingeplant
Fortschritt: 0 / 5

Vertiefen & anwenden

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08. Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit 2024 entfällt die USt-Jahreserklärung für Kleinunternehmer im Regelfall. Die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR bleibt jedoch Pflicht.

Ab wann muss ich Bücher führen?

Erst bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO (Umsatz 800.000 € / Gewinn 80.000 €) oder bei Handelsregistereintragung. Bis dahin genügt die EÜR.

Wie funktioniert die 1-%-Regel beim Firmenwagen?

Bei über 50 % betrieblicher Nutzung wird die Privatnutzung mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt – alternativ per Fahrtenbuch.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein, freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Entscheidend ist die zutreffende Einordnung der Tätigkeit.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; ersetzen keine individuelle Beratung.

  1. § 4 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 EStG – EÜR & Betriebsausgaben
  2. § 18, § 15, § 35 EStG – Freiberuf, Gewerbe, GewSt-Anrechnung
  3. § 19, § 14, § 15 UStG – Kleinunternehmer, Rechnung, Vorsteuer
  4. § 141 AO – Buchführungspflicht
  5. BFH VIII R 4/22 – Abfärbung gewerblicher Einkünfte