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Fristen bis zur Schuldenfreiheit

Drei Jahre nach Eröffnung endet die Wohlverhaltensphase – daran hängen weitere Termine: Beschluss über die Restschuldbefreiung, Löschung der Veröffentlichung und die Sperrfrist für einen erneuten Antrag.

§ 287b InsO § 300 InsO Fristen

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Trage das Datum der Verfahrenseröffnung ein (steht im Eröffnungsbeschluss). Der Rechner ermittelt daraus die weiteren Termine.

Verfahren
Ergebnis (Live)
–
Ende der Wohlverhaltensphase
Unverbindliche Schätzung

Vereinfachte Fristberechnung. Maßgeblich sind der Eröffnungsbeschluss und die Beschlüsse des Insolvenzgerichts; Versagungsanträge und Verfahrensverzögerungen können Termine verschieben.

Die Termine im Überblick

Drei Jahre nach Eröffnung endet die Abtretungsfrist. Danach entscheidet das Gericht nach Anhörung der Gläubiger über die Restschuldbefreiung (§ 300 InsO). Die Veröffentlichung im Insolvenzportal wird sechs Monate nach der Erteilung gelöscht; Auskunfteien löschen die Information zeitnah.

Für einen erneuten Antrag gilt nach § 287a InsO eine Sperrfrist von grundsätzlich elf Jahren nach Erteilung; bei Versagung wegen bestimmter Gründe gelten kürzere Sperren.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann beginnt die Frist?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem Antrag.

Bin ich nach drei Jahren automatisch schuldenfrei?

Nein. Das Gericht entscheidet nach Ablauf der Frist über die Restschuldbefreiung; bis dahin gelten die Obliegenheiten.

Wann wird die Veröffentlichung gelöscht?

Sechs Monate nach der Erteilung der Restschuldbefreiung wird die Veröffentlichung im Insolvenzportal entfernt.

Wie lange muss ich bis zu einem neuen Antrag warten?

Nach Erteilung grundsätzlich elf Jahre (§ 287a InsO); nach Versagung gelten je nach Grund kürzere Fristen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Geprüft am 28. Juli 2026. Rechtsstand 2026. Ohne Gewähr, keine Beratung im Einzelfall.

  1. § 287b InsO – Erwerbsobliegenheit. Gesetze im Internet.
  2. § 300 InsO – Entscheidung über die Restschuldbefreiung. Gesetze im Internet.
  3. § 287a InsO – Sperrfristen. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine unverbindliche, automatisiert erstellte Hilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Insolvenz- und steuerrechtliche Fragen sind komplex und fristgebunden – ziehen Sie im Ernstfall einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerrecht), einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle hinzu. Alle Ergebnisse ohne Gewähr.

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