Die Abgeltungswirkung bedeutet: Mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer durch die Bank ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge grundsätzlich erledigt – eine Angabe in der Steuererklärung ist dann nicht mehr nötig.
Ausnahmen
Keine Abgeltungswirkung tritt ein bei Auslandskonten, unternehmerischen Beteiligungen oder wenn die Günstigerprüfung beantragt wird. Dann sind die Erträge zu erklären.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Abgeltungswirkung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich abgegoltene Erträge angeben?
Grundsätzlich nein; freiwillig lohnt es sich zur Günstigerprüfung oder zur Verlustverrechnung über mehrere Banken.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

