Private Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne – werden grundsätzlich mit einem einheitlichen Satz von 25 % besteuert. Die Bank behält die Steuer als Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab; damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge regelmäßig „abgegolten“.
Höhe und Zuschläge
Auf die 25 % kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Werbungskosten sind grundsätzlich nicht abziehbar; stattdessen greift der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung).
Günstigerprüfung
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann über die Günstigerprüfung (Anlage KAP) die tarifliche Besteuerung beantragt werden. Das Finanzamt wendet dann automatisch die günstigere Variante an.
| Steuersatz | 25 % |
|---|---|
| Sparer-Pauschbetrag (ledig) | 1.000 € |
| Sparer-Pauschbetrag (verheiratet) | 2.000 € |
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe hängen eng mit Abgeltungsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei inländischen Banken mit Steuerabzug regelmäßig nicht. Angabe ist sinnvoll bei Auslandskonten, nicht ausgeschöpftem Freistellungsauftrag oder zur Günstigerprüfung.
Gilt die Abgeltungsteuer auch für Aktienverkäufe?
Ja, Veräußerungsgewinne aus nach 2008 erworbenen Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

