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Glossar · Kapital & Anlage§ 32d EStGDefinition

Abgeltungsteuer

Pauschaler Sondersteuersatz von 25 % auf private Kapitalerträge.

Das Wichtigste in Kürze

Private Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne – werden grundsätzlich mit einem einheitlichen Satz von 25 % besteuert. Die Bank behält die Steuer als Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab; damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge regelmäßig „abgegolten“.

Rechtsgrundlage: § 32d EStG Bereich: Kapital & Anlage

Höhe und Zuschläge

Auf die 25 % kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Werbungskosten sind grundsätzlich nicht abziehbar; stattdessen greift der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung).

Günstigerprüfung

Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann über die Günstigerprüfung (Anlage KAP) die tarifliche Besteuerung beantragt werden. Das Finanzamt wendet dann automatisch die günstigere Variante an.

Eckdaten · Abgeltungsteuer
Steuersatz25 %
Sparer-Pauschbetrag (ledig)1.000 €
Sparer-Pauschbetrag (verheiratet)2.000 €

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Abgeltungsteuer zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Bei inländischen Banken mit Steuerabzug regelmäßig nicht. Angabe ist sinnvoll bei Auslandskonten, nicht ausgeschöpftem Freistellungsauftrag oder zur Günstigerprüfung.

Gilt die Abgeltungsteuer auch für Aktienverkäufe?

Ja, Veräußerungsgewinne aus nach 2008 erworbenen Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Kapitaleinkünfte. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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