SteuerNest
Begriff suchenZum Glossar
Glossar · Verfahren & AO§ 171 AODefinition

Ablaufhemmung

Hinausschieben des Endes der Festsetzungsfrist in gesetzlich bestimmten Fällen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Festsetzungsfrist endet nicht immer starr nach vier Jahren: § 171 AO listet Ereignisse auf, die den Fristablauf hemmen – etwa eine laufende Außenprüfung, ein anhängiger Einspruch oder eine Steuerfahndung.

Rechtsgrundlage: § 171 AO Bereich: Verfahren & AO

Typische Hemmungstatbestände

Praktisch bedeutsam sind die Hemmung durch Beginn einer Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO), durch Einspruch/Klage (§ 171 Abs. 3a AO) und bei vorläufigen Bescheiden. Solange die Hemmung wirkt, kann das Finanzamt den Bescheid noch ändern.

Verwandte Begriffe

Diese Begriffe hängen eng mit Ablaufhemmung zusammen – ein Klick führt direkt zur jeweiligen Erläuterung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie unterscheidet sich Ablaufhemmung von Anlaufhemmung?

Die Anlaufhemmung verschiebt den Beginn der Frist (z. B. bis zur Abgabe der Erklärung), die Ablaufhemmung verschiebt deren Ende.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

  1. § 171 AO – Ablaufhemmung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und verweisen auf die Primärquellen. Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

SteuerNest

Noch Fragen zu Ablaufhemmung?

Der KI-Assistent erklärt Steuerbegriffe im Zusammenhang deines Falls – rund um die Uhr.

Link kopiert