Die Festsetzungsfrist endet nicht immer starr nach vier Jahren: § 171 AO listet Ereignisse auf, die den Fristablauf hemmen – etwa eine laufende Außenprüfung, ein anhängiger Einspruch oder eine Steuerfahndung.
Typische Hemmungstatbestände
Praktisch bedeutsam sind die Hemmung durch Beginn einer Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO), durch Einspruch/Klage (§ 171 Abs. 3a AO) und bei vorläufigen Bescheiden. Solange die Hemmung wirkt, kann das Finanzamt den Bescheid noch ändern.
Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie unterscheidet sich Ablaufhemmung von Anlaufhemmung?
Die Anlaufhemmung verschiebt den Beginn der Frist (z. B. bis zur Abgabe der Erklärung), die Ablaufhemmung verschiebt deren Ende.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Rechtsstand: 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzesfassungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

